Findok · EAS-Auskünfte
EAS 530
Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskunftE 366/67/2-IV/4/94vom 22.11.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in
einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr
gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich
hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht
nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen
der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der
Kapitalgesellschaft aus der österreichischen Immobilienvermietung bezogenen
Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte
der Kapitalgesellschaft und nicht als solche der Investoren zu werten; sie
unterliegen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der österreichischen
Köperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der
österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung
entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher
Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung
der offenen deutschen Immobilienfonds.
22. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 366/67/2-IV/4/94
- Stammnummer
- 17442
- Gültig
- 22.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF