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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2556

Erwerb von Anteilen an deutschen Publikums-KGs im Wege einer österreichischen KG

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0335-IV/4/2004vom 02.02.2005

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte oder Verluste nach österreichischem Recht zu ermitteln und unmittelbar bei den österreichischen Kommanditisten steuerlich zu erfassen. Angesichts dieses Transparenzprinzipes schlägt auch der nach österreichischem Recht zu beurteilende Charakter der deutschen KGs auf die Besteuerung der Kommanditisten durch. Trifft es zu, dass die deutschen KGs als Kapitalanlagefonds (Immobilienfonds und Wertpapier-Investmentfonds) im Sinn der §§ 42 des Investmentfondsgesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes anzusehen sind, wird der den Kommanditisten zufließende Ertrag nach der den beiden Fondstypen zuzuordnenden Herkunft aufzugliedern sein. Denn Erträgnisse aus dem deutschen Immobilienfonds sind auf der Grundlage von Artikel 6 und 23 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen; Erträgnisse aus den deutschen Mobilienfonds unterliegen nach Maßgabe der Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland als Sondereinkunft der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, hat ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hierbei sind auch die durch Doppelbesteuerungsabkommen der österreichischen Besteuerung entzogenen Einkünfte mitzuberücksichtigen. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ImmobilienfondsInvestmentfondsLiebhaberei

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0335-IV/4/2004
Stammnummer
20743
Gültig
02.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF