Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1766
Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/00vom 22.01.2001
Wortlaut laut Findok
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden
Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten
deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen
werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf
deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber
insofern anders gelagert ist, als die Besteuerung der inländischen
Immobilienerträge durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht
geschmälert wird. Im Fall von deutschen Aktienfonds wird aber
Österreich die Verpflichtung zur Steuerherabsetzung auferlegt. Sollte es so
sein, dass die Ausschüttungen der deutschen Kapitalanlagefonds der
deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen, sollte sonach gewährleistet
sein, dass bei Weiterfluss der österreichischen Dividendenerträge in
Steueroasen oder in Länder mit ähnlichen Sonderbesteuerungsregimen
deutsche Kapitalertragsteuer in voller Höhe erhoben wird, dann könnte
nach den derzeitigen rechtlichen Beurteilungen auf österreichischer Seite
eine von der deutschen Steuerverwaltung der deutschen Kapitalgesellschaft
erteilte Ansässigkeitsbescheinigung anerkannt und die Abkommensberechtigung
akzeptiert werden.
22.
Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 629/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 24570
- Gültig
- 22.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF