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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1766

Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/00vom 22.01.2001

Wortlaut laut Findok

  Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert ist, als die Besteuerung der inländischen Immobilienerträge durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht geschmälert wird. Im Fall von deutschen Aktienfonds wird aber Österreich die Verpflichtung zur Steuerherabsetzung auferlegt. Sollte es so sein, dass die Ausschüttungen der deutschen Kapitalanlagefonds der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen, sollte sonach gewährleistet sein, dass bei Weiterfluss der österreichischen Dividendenerträge in Steueroasen oder in Länder mit ähnlichen Sonderbesteuerungsregimen deutsche Kapitalertragsteuer in voller Höhe erhoben wird, dann könnte nach den derzeitigen rechtlichen Beurteilungen auf österreichischer Seite eine von der deutschen Steuerverwaltung der deutschen Kapitalgesellschaft erteilte Ansässigkeitsbescheinigung anerkannt und die Abkommensberechtigung akzeptiert werden. 22. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Persönlicher AnwendungsbereichDividenden

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 629/1-IV/4/00
Stammnummer
24570
Gültig
22.01.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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