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EAS 2485Deutsche Immobilienfonds-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 546/1-IV/4/0416.08.2004

…ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert…

EAS 450Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/9410.06.1994

Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…

EAS 530Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/2-IV/4/9422.11.1994

…werten; sie unterliegen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der österreichischen Köperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds. 22. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 825Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 4/3-IV/4/9605.03.1996

…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…

EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

…25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen Anleger (inklusive der Immobilienfondserträgnisse) den genannten Schwellenwert, besteht Veranlagungspflicht. 13. Dezember 2004 Für den Bundesminister…

EAS 2278Mittelbar gehaltenes Fruchtgenussrecht eines deutschen Immobilienfonds an einer österreichischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/4-IV/4/0323.04.2003

…ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds-KG. Diese…

EAS 1766Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/0022.01.2001

…müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert ist, als die Besteuerung der inländischen Immobilienerträge durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht geschmälert wird. Im Fall von deutschen…

UFSW RV/3885-W/08Gleichzeitige Übertragung von Barvermögen an zwei Tochtergesellschaften ist nicht nach § 6 Abs. 1 Z 3 KVG von der Gesellschaftsteuer befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2012

…und der E GmbH, kurz E erworben worden. Der Erwerb der beiden Gesellschaften habe der Einbindung in einen Immobilienfonds für deutsche Anleger gedient. In diesem Zusammenhang sei das gesamte - ursprünglich bei der A angesiedelte Barvermögen - aber den beiden erworbenen Gesellschaften zuzuordnende Vermögen, an diese übertragen…

UFSW RV/3884-W/08Die gleichzeitige Übertragung von Barvermögen an 2 Tochtergesellschaften ist nicht nach § 6 Abs 1 Z. 3 KVG von der Gesellschaftsteuer befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2012

…Liegenschaftsverwaltungs- und Vermietungs GmbH, kurz E erworben worden. Der Erwerb der beiden Gesellschaften habe der Einbindung in einen Immobilienfonds für deutsche Anleger gedient. In diesem Zusammenhang sei das gesamte - ursprünglich bei der A angesiedelte Barvermögen - aber den beiden erworbenen Gesellschaften zuzuordnende Vermögen, an diese übertragen…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

…einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer zwischengeschalteten Grundstücksgesellschaft dem Immobilienfonds zuzurechnen. Diese Zurechnungsvorschrift ist zwar…

EAS 1383Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/18-IV/4/9822.12.1998

…Körperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Nehmen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften die ihnen durch die Änderung des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dBGBl…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

…wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv…

EAS 2437Österreichische Immobilienfonds mit deutschen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/0408.03.2004

Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen…

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

…Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe…

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

…spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des…

EAS 2615Frage der Abkommensberechtigung inländischer Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0331-IV/4/200503.06.2005

…nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert, steht das Besteuerungsrecht…

EAS 2409Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/1-IV/4/0426.01.2004

…deutschen Liegenschaften besteht; die Doppelbesteuerung wird hierbei im Rahmen des Art. 10 des Abkommens nicht durch Steuerfreistellung, sondern im Anrechnungsweg beseitigt. In diesem Zusammenhang verdient aber noch Folgendes Beachtung: § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschafts- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds…

BFG RV/7104468/20151. Arbeitgeberdarlehen - Vorteil aus dem Dienstverhältnis 2. Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens (Schenkung) - Vorteil aus dem Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2017

…den oa. (über die Lohnverrechnung ausbezahlten) noch weitere Bezüge vom Bf. erhalten haben, die auf ein deutsches Bankkonto geflossen sind. Es handelt sich dabei um folgende Beträge (pro Dienstnehmer und Kalenderjahr): 2005 € 8.803,95, 2006 und 2007 € 14.803,95, 2008-2012…