…dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie wenn mit dem betreffenden Staat kein Abkommen bestünde. Hat daher ein inländischer Abgabepflichtiger im…
…dieser Hinsicht eine wirksame und administrativ handhabbare grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit herbeizuführen, sind bisher nicht verwirklicht worden. Auch aus dem Gesichtswinkel des derzeitigen Harmonisierungsstandes in der EU ist daher keine Veranlassung erkennbar, die geltende Rechtslage in Österreich einseitig zu verändern. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…Personen zuzurechnen sind. Eine Zurechnung an die Personengesellschaft scheidet aus, weil nach österreichischem Recht eine Personengesellschaft kein Steuersubjekt ist und die an die Personengesellschaft fließenden Erträge daher den dahinter stehenden Gesellschaftern steuerlich zuzurechnen sind. Es ist wohl richtig, dass durch Artikel 4 Abs. 1 lit…
…auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft wird durch Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA aufrechterhalten. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer kann daher kein Rückerstattungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart durchgeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
…ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus, die in den entwickelten Lizenzrechten enthalten sind. Die in die schweizerische Betriebstätte einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland…
…setzt voraus, dass die Zuwendung dem ausländischen Zuwendungsempfänger steuerlich zuzurechnen ist. Wird die Zuwendung im Ansässigkeitsstaat des Zuwendungsempfängers nicht besteuert (liegt daher kein Besteuerungsnachweis vor) dann nährt dies die Vermutung, dass die Zuwendung - zumindest nach ausländischem Recht - nicht dem Zuwendungsempfänger zugerechnet worden ist. 28. Juni…
…der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in Großbritannien betreffen, und kann kein Besteuerungsnachweis in Großbritannien beschafft werden…
…daher in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. Im Verhältnis zu Italien ist zwar auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2 DBA-Italien ein italienisches Quellenbesteuerungsrecht anzuerkennen; da aber mit Italien das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, bewirkt das italienische Quellenbesteuerungsrecht keine…
…dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient und dass daher kein Fall einer steuervermeidenden formalen Gewinnverlagerung nach Liechtenstein vorliegt. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
… stehen daher einem Arbeitnehmer (und damit auch seinem Arbeitgeber) solche Räumlichkeiten für die Betriebsausübung des Arbeitgeber-Unternehmens in Österreich dauerhaft zur Verfügung, liegt sowohl nach § 29 BAO wie auch nach § 81 EStG eine Betriebstätte vor. In dieser Hinsicht besteht daher kein wesentlicher Unterschied zwischen Betriebstätten…
…sublit. ii DBA USA das Besteuerungsrecht für einen Gewinn aus einer möglichen zukünftigen Veräußerung der geschenkten Beteiligung Österreich zu. Durch die Schenkung kommt es somit zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs an den stillen Reserven der Beteiligung und es liegt daher kein steuerpflichtiger Vorgang iSd…
…dann könnte dies die Vermutung stützen, dass in der wirtschaftlichen Realität die Lizenzgebühr ohnedies der Muttergesellschaft gebührt hat und daher kein wirklicher "Irrtum" bei der Zahlungsüberweisung vorgelegen ist. Aber selbst wenn die dänische Schwestergesellschaft es war, die wirtschaftlich ihr zustehenden Verwertungsrechte an die österreichische Gesellschaft…
…in diesem Staat allerdings nur der auf Inlandseinkünfte beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Im Lichte der vorzitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs kann daher kein Zweifel daran bestehen, dass auch auf der Grundlage des DBA Österreich - Spanien die in Rede stehende Person nicht als in Österreich ansässig angesehen werden…
…dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat keine Besteuerung an solchen Zahlungen mehr vornimmt, sei es aus Rechtsgründen oder weil er davon nichts mehr erfährt). Mit Übernahme des Erkenntnisses in die EStR 2000 wurde wohl zum Ausdruck gebracht…
…Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gesehen und es wurde keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20…
…macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 (EAS 609).Artikel 10 des Abkommens teilt Österreich das Besteuerungsrecht an allen…
…keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen Personen (direkt oder indirekt) zufließen, tritt daher auch kein automatischer Methodenwechsel gemäß § 10 Abs. 3 KStG (Wechsel von der Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung…
…sodass auch aus der Perspektive des "Verwertungstatbestandes" des § 98 EStG keine inländische Steuerpflicht abgeleitet werden kann; dies aber wäre Voraussetzung für die Verpflichtung zur Vornahme eines Steuerabzuges. Hinsichtlich der genannten Personen besteht daher auch kein Erfordernis, Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu treffen. Vorsorglich wird…
…ausreichenden Körperschaftsteuervorbelastung der von der CT-AS an die EST-OU gezahlten Dividende erfüllt ist. Nach dem hier geschilderten Sachverhaltsbild liegt sonach keine "rein künstliche Konstruktion zu ausschließlich steuerlichen Zwecken" (EuGH v. 13.03.2007, Thin Cap Group Litigation) und daher auch kein Missbrauch vor…