Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2524
Liquidationsumwandlung einer schweizerischen Tochtergesellschaft mit Drittstaatslizenzgebühren in eine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0258-IV/4/2004vom 30.11.2004
Wortlaut laut Findok
Wird eine schweizerische 100-prozentige Tochtergesellschaft
einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die mit der Entwicklung,
Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und
als schweizerische Betriebstätte der österreichischen
Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem
grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des
Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach
Österreich, weil die Betriebstätten der liquidierten
Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin
schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt
lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der
schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft
ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der
Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls
keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus,
die in den entwickelten Lizenzrechten enthalten sind.
Die in die schweizerische Betriebstätte
einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland,
Großbritannien, Frankreich und Spanien verlieren mit der Liquidierung der
schweizerischen Tochtergesellschaft den Schutz der von der Schweiz
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Da allerdings nach der Umwandlung
die ausländischen Lizenznehmer ihre Zahlungen an eine in Österreich
ansässige Gesellschaft leisten, sind fortan die Quellensteuerentlastungen
der Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich zu beachten; der Umstand,
dass die Lizenzgebühren in eine schweizerische Betriebstätte der
österreichischen Gesellschaft fließen und gemäß dem
DBA-Schweiz von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, ist
ohne Belang.
30. November
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0258-IV/4/2004
- Stammnummer
- 15037
- Gültig
- 30.11.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF