Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens auf dessen 15-Monate-Baustelle in Rumänien entsandt, dann muss Deutschland die auf die Entsendungszeit entfallenden Bezüge gemäß Art. 9 i.V. mit Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D von der Besteuerung freistellen. Gemäß dem…
Wird eine schweizerische 100-prozentige Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich…
…eine Betriebstätte, dann besteht die Möglichkeit, eine sonst abkommensrechtlich in solchen Dreiecksverhältnissen durch das DBA-Ö/D nicht behobene Doppelbesteuerung im Wege einer auf § 48 BAO gestützten Anrechnung der aliquoten britischen Betriebstättensteuer auf die von den deutschen Gesellschaftern erhobene österreichischen Einkommen(Körperschaft)steuer anzurechnen. Bei…
…seine Dienste auf Grund dieses Rechtsverhältnisses schuldig, nicht erst auf Grund seiner Rechtsbeziehungen zur "verleihenden" Gemeinde. Die Einwendungen der Berufungswerberin stützen sich im Wesentlichen auf die Literatur und die Rechtsprechung zur Problematik derartiger Dreiecksverhältnisse und wollen hieraus ableiten, dass im konkreten Fall die Honorarzahlungen jedenfalls…
…auf auf seinem Territorium ausgeübte unselbständige Arbeit entfallenden Bezugsteilen kein Besteuerungsrecht hat. Bei Vorliegen solcher Dreiecksverhältnisse (EAS 2009) oder auch einer Mehrzahl von beteiligten Drittstaaten ist in weiterer Folge stets noch zu prüfen, ob allenfalls auch DBA zwischen dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers und dem/den…