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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1938

Beitragszahlungen zur Nordrheinischen Ärzteversorgung

geltende FassungEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/01vom 15.10.2001

Wortlaut laut Findok

Unter EAS 1204 wurde im Fall eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gesehen und es wurde keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen angenommen. Diese Rechtsbeurteilung ist mittlerweile auch von schweizerischer Seite bestätigt worden (AÖF Nr. 34/2000). Überträgt man diese Überlegungen auf den Fall einer nach Österreich zugezogenen deutschen Ärztin, die wegen adäquater öffentlicher Versorgung durch die Nordrheinische Ärzteversorgung von den Pflichtbeiträgen zur inländischen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der zuständigen Kammer befreit ist, dann kann der Umstand, dass eine spätere Pension der deutschen Versorgungseinrichtung gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland (1954) bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PensionskassenPflichtbeiträgeAbzugsfähigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 380/3-IV/4/01
Stammnummer
26206
Gültig
15.10.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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