Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1946
"Irrtümliche" Lizenzgebührenzahlung an die dänische Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/45-IV/4/01vom 05.11.2001
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 9 Abs. 2
DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die eine österreichische
Tochtergesellschaft an ihre zu mehr als 50% beteiligte dänische
Muttergesellschaft "bezahlt", einer 10%igen Quellenbesteuerung in
Österreich. Der Ausdruck "bezahlt" ist in diesem Zusammenhang so zu
verstehen, dass die Lizenzgebührenzahlung an denjenigen erfolgt, dem die
Lizenzgebühren als Einnahme (Betriebseinnahme) steuerlich zuzurechnen sind.
Werden von der dänischen Schwestergesellschaft an die
österreichische Gesellschaft auf Disketten Softwareprogramme geliefert,
deren Weiterverwertungsrecht durch die Überlassung eines entgeltpflichtigen
Codes übertragen wird, und ist es die Schwestergesellschaft, die dieses
Recht entgeltlich einräumt, dann wird ihr dieses Entgelt als Einnahme auch
dann zuzurechnen sein, wenn dieses irrtümlich auf ein Bankkonto der
gemeinsamen Muttergesellschaft überwiesen worden ist.
Die Beurteilung der Frage, ob in einem solchen Fall die
Lizenzgebühren aber tatsächlich der Schwestergesellschaft und nicht
doch der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind, stellt eine
Sachverhaltsfrage dar, die im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet
werden kann. Es wird entscheidend darauf ankommen, wer nun tatsächlich die
Überlassung der Verwertungsrechte gestattet; wenn die Schwestergesellschaft
behauptet, dass sie es war, sich aber nicht in fremdüblicher Weise um die
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gekümmert hat, dann könnte
dies die Vermutung stützen, dass in der wirtschaftlichen Realität die
Lizenzgebühr ohnedies der Muttergesellschaft gebührt hat und daher
kein wirklicher "Irrtum" bei der Zahlungsüberweisung vorgelegen ist.
Aber selbst wenn die dänische Schwestergesellschaft es
war, die wirtschaftlich ihr zustehenden Verwertungsrechte an die
österreichische Gesellschaft überlassen hat, dann werden nach einer
Verschmelzung dieser dänischen Schwestergesellschaft auf ihre gemeinsame
Muttergesellschaft auch die Verwertungsrechte wieder an die Muttergesellschaft
übergehen und alle ab dieser Verschmelzung geleisteten Zahlungen als
Einkünfte der Muttergesellschaft die inländische Abzugssteuerpflicht
auslösen.
05. November
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 2 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
QuellenbesteuerungSoftwareprogrammeWeiterverwertungsrechtFremdvergleichwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/45-IV/4/01
- Stammnummer
- 1959
- Gültig
- 05.11.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF