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107 Treffer1277 msnur geltende Fassungen
EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…sonach, ob sich der Arbeitgeber bei seiner Betriebsausübung (die er durch die berufliche Tätigkeit seines Arbeitnehmers bewirkt) in Österreich dieser Einrichtungen bedient; stehen daher einem Arbeitnehmer (und damit auch seinem Arbeitgeber) solche Räumlichkeiten für die Betriebsausübung des Arbeitgeber-Unternehmens in Österreich dauerhaft zur Verfügung, liegt…

EAS 1277In Österreich lebender Amerikaner als Dienstnehmer einer US-Gesellschaft mit beruflichem Einsatzgebiet in Osteuropa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 250/1-IV/4/9822.06.1998

…dort gelegen, wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird; im vorliegenden Fall sonach in Drittstaaten. Bei Personen, die nach dem alten Abkommen kraft Staatsbürgerschaft in den USA und gleichzeitig kraft ihres Wohnsitzes auch in Österreich ansässig sind, kommt lediglich Artikel XV des Abkommens zur Anwendung, der…

EAS 1273Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 357/1-IV/4/9827.05.1998

…unterliegen daher gem. Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 991Beschäftigung deutscher Schauspieler bei einem Film mit Drehort in Südafrika
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4441/3-IV/4/9618.12.1996

…Vordruck ZS-D1 beigebracht wird. Denn gemäß Art. 9 des Abkommens steht bei in Deutschland ansässigen Dienstnehmern österreichischer Arbeitgeber Österreich nur insoweit ein Besteuerungsrecht zu, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird. 18. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich oder Drittstaaten entfallen unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die DBA-steuerfreien Bezugsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen sind…

EAS 1496CTBTO-Privilegien und stock-options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/18-IV/4/9919.07.1999

…Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus…

EAS 1508Laufende Auslandstätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 123/1-IV/4/9912.08.1999

…sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und…

EAS 2348Behandlung ausländischer sonstiger Bezüge in Anrechnungsabkommen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1037/3-IV/4/0302.09.2003

…auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist…

EAS 1055Kurzfristige Inlandstätigkeit eines Dienstnehmers der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 162/1-IV/4/9721.04.1997

…durch das Abkommen Österreich übertragene Besteuerungsrecht kann jedoch mangels Bestandes einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" des ausländischen Arbeitgebers nur im Wege der Steuerveranlagung wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck müsste Kontakt mit jenem österreichischen Finanzamt aufgenommen werden, in dessen Bereich die inländische berufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt worden ist…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus…

EAS 2758Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer schweizerischen Gesellschaft mit überwiegenden Drittauslandsaufenthalten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200609.08.2006

…siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der…

EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen Tschechien und Österreich vorzunehmen, wobei nach Auffassung des BM für Finanzen diese Aufteilung im Verhältnis zwischen den auf tschechischem…

EAS 766Langjährige Entsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2286/1/1-IV/4/9527.11.1995

…dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit die vom österreichischen Arbeitgeber für die in den USA ausgeübte berufliche Tätigkeit gezahlten Bezüge in Österreich der Besteuerung, wobei eine von denselben Bezügen erhobene US-Bundeseinkommensteuer (im Veranlagungsweg) in Österreich…

EAS 1459Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 422/1-IV/4/9931.05.1999

…die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürften wohl gemäß Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung zugeführt werden…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…als die berufliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben…

EAS 1717Österreichischer Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 259/1-IV/4/0005.09.2000

…dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären diese in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Es wäre nicht zulässig, eine in das DBA-Liechtenstein nicht aufgenommene Zuteilungsregel (nämlich jene des Artikels 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens, nach…

EAS 2121Ferngeschäftsführung durch deutsche und schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 155/2-IV/4/0201.10.2002

…Abs. 2 des neuen DBA-D). Mit der Schweiz ist vereinbart, dass Gesellschaftergeschäftsführerbezüge unter die Zuteilungsregel des Art. 15 DBA-Schweiz fallen (AÖF Nr. 153/1992) und folglich in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Geschäftsführer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit physisch aufhält…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der Aufwand im Rechnungswerk des österreichischen Unternehmens belassen und nicht (gemeinsam…

EAS 1304Verlegung des Arbeitsplatzes in die türkische Repräsentanz eines multinationalen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 112/1-IV/4/9820.07.1998

…die auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen, bleiben in Österreich steuerpflichtig. In welchem Umfang und in welcher Form die Türkei das ihr gemäß Artikel 15 des Abkommens zustehende Besteuerungsrecht wahrnimmt, ist eine Angelegenheit des türkischen Steuerrechtes und kann daher vom BM für Finanzen nicht…

EAS 1633In Österreich ansässig gewordener Deutscher mit Geschäftsführertätigkeit für eine slowakische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0006.04.2000

…dann steht gemäß Artikel 15 des österreichisch-slowakischen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen insoweit zu, als diese Bezüge nicht auf die in der Slowakei ausgeübte Berufstätigkeit entfallen. Für jene Bezugsteile der slowakischen Gesellschaft, die auf berufliche Aufenthalte bei der deutschen Konzerngesellschaft oder bei…