Findok · EAS-Auskünfte
EAS 991
Beschäftigung deutscher Schauspieler bei einem Film mit Drehort in Südafrika
geltende FassungEAS-Auskunft04 4441/3-IV/4/96vom 18.12.1996
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen
Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und
Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in
Südafrika gedreht wird, kann die österreichische
Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den
Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß
§ 4 Abs.
1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 426/1994) von
den in Deutschland ansässigen Filmmitwirkenden eine deutsche
Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beigebracht wird. Denn
gemäß Art. 9 des Abkommens steht bei in Deutschland ansässigen
Dienstnehmern österreichischer Arbeitgeber Österreich nur insoweit ein
Besteuerungsrecht zu, als die berufliche Tätigkeit auf
österreichischem Staatsgebiet erbracht wird.
18. Dezember
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
SchauspielerKünstlerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungAbzugsbesteuerungAnsässigkeitsbestätigungDienstverhältnisAnsässigkeitsnachweisLohnsteuerabzugspflicht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4441/3-IV/4/96
- Stammnummer
- 14925
- Gültig
- 18.12.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF