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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 991

Beschäftigung deutscher Schauspieler bei einem Film mit Drehort in Südafrika

geltende FassungEAS-Auskunft04 4441/3-IV/4/96vom 18.12.1996

Wortlaut laut Findok

  Werden von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 426/1994) von den in Deutschland ansässigen Filmmitwirkenden eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beigebracht wird. Denn gemäß Art. 9 des Abkommens steht bei in Deutschland ansässigen Dienstnehmern österreichischer Arbeitgeber Österreich nur insoweit ein Besteuerungsrecht zu, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird. 18. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SchauspielerKünstlerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungAbzugsbesteuerungAnsässigkeitsbestätigungDienstverhältnisAnsässigkeitsnachweisLohnsteuerabzugspflicht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4441/3-IV/4/96
Stammnummer
14925
Gültig
18.12.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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