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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1055

Kurzfristige Inlandstätigkeit eines Dienstnehmers der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens

geltende FassungEAS-AuskunftA 162/1-IV/4/97vom 21.04.1997

Wortlaut laut Findok

Wurde im Jahr 1996 ein in Deutschland ansässiger Diplomphysiker, der bei der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens angestellt ist, kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen und es steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Dieses durch das Abkommen Österreich übertragene Besteuerungsrecht kann jedoch mangels Bestandes einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" des ausländischen Arbeitgebers nur im Wege der Steuerveranlagung wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck müsste Kontakt mit jenem österreichischen Finanzamt aufgenommen werden, in dessen Bereich die inländische berufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt worden ist. Ein inländisches Veranlagungsverfahren würde allerdings nur bei Überschreiten der für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Erklärungsgrenzen stattfinden; diese Grenze betrug 1996: 37.000 S. 21. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ArbeitsortFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltVeranlagungBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 162/1-IV/4/97
Stammnummer
14606
Gültig
21.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF