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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1717

Österreichischer Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftB 259/1-IV/4/00vom 05.09.2000

Wortlaut laut Findok

Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären diese in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Es wäre nicht zulässig, eine in das DBA-Liechtenstein nicht aufgenommene Zuteilungsregel (nämlich jene des Artikels 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens, nach der das Besteuerungsrecht an den Bezügen des fliegenden Personals an den Staat zugeteilt wird, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Luftfahrtunternehmens befindet) in dieses Abkommen "hineinzulesen". 05. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 259/1-IV/4/00
Stammnummer
2382
Gültig
05.09.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF