Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1717
Österreichischer Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftB 259/1-IV/4/00vom 05.09.2000
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger
Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige
Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist,
unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15
DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile
auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem
Staatsgebiet ausgeübt wird, wären diese in Österreich von der
Besteuerung freizustellen.
Es wäre nicht zulässig, eine in das
DBA-Liechtenstein nicht aufgenommene Zuteilungsregel (nämlich jene des
Artikels 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens, nach der das Besteuerungsrecht an
den Bezügen des fliegenden Personals an den Staat zugeteilt wird, in dem
sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Luftfahrtunternehmens
befindet) in dieses Abkommen "hineinzulesen".
05.
September 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 259/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2382
- Gültig
- 05.09.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF