…der unmittelbar vor Beendigung der Berufsausübung (des früheren Berufes) zuständig gewesen wäre. Es ist nun kein sachlicher Grund zu erkennen, warum etwa in diesem Punkte zwischen selbstständigen und unselbständigen Berufen zu unterscheiden wäre. Daraus folgt, dass im gegenständlichen Fall die letzte berufliche Betätigung des Beschuldigten…
…nichtselbständiger Tätigkeit ausgegangen, hätte er die Nettohonorare nicht ausdrücklich der Einkommensteuer unterworfen, da die B zur Abfuhr der Lohnsteuer verpflichtet gewesen wäre und er keinen Grund gehabt hätte, die Honorare nochmals der Einkommensteuer zu unterziehen. Ob die Lohnsteuerprüfung - fälschlicherweise zu Unrecht - die Werkvertragseinkünfte des Beschuldigten…
…überwiegend 3er BMW, für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen habe der Gattin des Bf, die seit 1996 geringfügig beschäftigt sei, für ihre berufliche Tätigkeit von Anfang an einen PKW zur Verfügung gestellt. Dieser Umstand sei im Zuge der letzten Betriebsprüfung betreffend den Zeitraum…
…eine kontinuierliche Tätigkeit. Die Erfahrung zeige, dass ein Bankenvorstand mit fast 50 Jahren, nach einer zehnjährigen Abwesenheit vom Markt und mit einem derart belasteten Ruf nicht mehr zu platzieren sei. Zusammengefasst habe das in Österreich über elf Jahre anhängige Strafverfahren die berufliche Tätigkeit des Bf…
…EuGH 23.3.2006, C-210/04, FCE Bank plc). Das Unternehmen umfasst somit die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (hier des Beschuldigten) (siehe z.B. für viele Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON³ § 2 Rz 100). Hätte A eine…
…definiert. Gemäß § 2 Abs.1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu…
…geständig, habe eine teilweise Schadensgutmachung vorgenommen und beabsichtige auf sein Zureden hin in Hinkunft, seine berufliche Tätigkeit vollständig nach Rumänien zu verlegen, weshalb schon deswegen weitere Finanzvergehen des A gegenüber dem österreichischen Fiskus unwahrscheinlich sein würden. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft…
…dass dem bislang unberücksichtigt gebliebenen Erschwerungsgrund des langen Tatzeitraumes zusätzliche Erkenntnisse seiner aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegenüber stehen, die eine nachhaltige restriktive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten erkennen lassen. Gleichwohl war im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten neben generalpräventiven Erfordernissen auch spezialpräventiven Überlegungen und…
…wäre aus Sicht des Finanzamtes daher diesbezüglich abzuändern. Der Bf. wurde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde im Beschwerdeverfahren nicht entsprochen. Rechtslage Umsatzsteuergesetz 1994, BGBI. 663/1994 § 2 (idF BGBI 201/1996) (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…in Summe € 31.231,00 verkürzt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei der Einleitung durch das…
…eines Konsulentenvertrags nichts ändert: Der Beschuldigte wusste, dass sein Aufenthalt in der Union und seine berufliche Tätigkeit als Konsulent nicht nur vorübergehend war; sondern dass diese Tätigkeit eben "unbefristet" und "dauerhaft" angelegt war, es fehlt die Bestimmung des "Endzwecks", des "Gegenstands der befristeten besonderen Verwendung…
…nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts allerdings nicht übernommen werden, da der Beschuldigte als (einziger) Unternehmer hinsichtlich der Umsätze aus den Glücksspielautomaten anzusehen ist und diesem somit die gesamten Umsätze zuzurechnen sind. Nach § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig…
…gesamte Inhalt des Finanzstrafaktes der Behörde zur Würdigung herangezogen werden. Gemäß § 77 Abs. 1 BAO ist Abgabepflichtiger im Sinne dieses Bundesgesetzes, wer nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…000,00, welche aus Scheitern der A GmbH stammten. Der Vermögensstatus werde sich in nächster Zeit wegen des Scheidungsverfahrens ändern. Der Verteidiger verwies in der mündlichen Verhandlung auf die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten als Finanzdienstleister hin. Er vermittle Finanzierungen und biete keine Vermögensberatung an. Er…
…gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4. Februar 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei den behaupteten XY-Umsätzen würde es sich aus folgenden Überlegungen nicht um unternehmerische Tätigkeiten handeln: Der Beschwerdeführer sei seit Jahren leidenschaftlicher…
…sowie Einkommensteuer 1997 und 1998: Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Bis 30. Juni 1996 umfasste das Unternehmen des Beschwerdeführers den Fleischgroßhandel sowie die Landwirtschaft. Bei der Betriebsprüfung zu AB-Nr. Y wurde festgestellt…
… 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Oktober 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Aus Umstellungs- und Gesundheitsgründen (Nachtdienst) sei die berufliche Tätigkeit des Bf. als Krankenpfleger von 100 auf 50 Prozent…
…der Haushaltshilfe werbe der Beschuldigte als Obmann des Vereins vorwiegend Studenten (häufig ausländischer Herkunft) an, welche sich bereits in Österreich befinden und eine berufliche Tätigkeit neben ihrem Studium suchen. Die Kontaktaufnahme erfolge mittels Inseraten in diversen Zeitungen, Online-Jobportalen (zzzzzz), über die Homepage des Vereins…
…die Tätigkeit des Vereins umsatzsteuerrechtlich Liebhaberei sei, sie habe den Deal mit der Finanz akzeptiert. Sie habe sich auch nicht so recht ausgekannt, habe sich aber auf das verlassen, was die Finanz gesagt hat. F. Zu seinen nunmehrigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Beschuldigte…
…gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Nach § 2 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen, verpflichtet sind. 2. Nach …