Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1508
Laufende Auslandstätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskunftF 123/1-IV/4/99vom 12.08.1999
Wortlaut laut Findok
Hat eine bei einem deutschen Arbeitgeber
beschäftigte gebürtige Tschechin mit schwedischer
Staatsbürgerschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in
Österreich und ist sie folglich in Österreich ansässig und
übt sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich,
zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien,
Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt
sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese
auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen.
Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland ist indessen das
Besteuerungsrecht für den "Deutschlandanteil" Deutschland zugewiesen. Ob
unter diesen Gegebenheiten der deutsche Arbeitgeber zu Recht den Lohnsteuerabzug
für den "Deutschlandanteil" unterläßt, ist eine Angelegenheit
des deutschen Steuerrechtes und ist von ihm in Deutschland abzuklären.
Sollte ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zu einer
österreichischen Konzerngesellschaft eintreten, wären die gesamten
Bezüge in Österreich zu besteuern und folglich dem
österreichischen Lohnsteuerabzug zu unterziehen.
12. August
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 123/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2757
- Gültig
- 12.08.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF