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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2758

Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer schweizerischen Gesellschaft mit überwiegenden Drittauslandsaufenthalten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/2006vom 09.08.2006

Wortlaut laut Findok

Ist ein Steuerpflichtiger Geschäftsführer einer ihm zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft, dann fallen die Geschäftsführerbezüge - ungeachtet der im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgesehenen Qualifikation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit - unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der Besteuerung in Österreich; und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt in einem der südeuropäischen Länder länger als 183 Tage dauern sollte, weil im Verhältnis zu diesen Ländern nicht die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jene für selbständige Arbeit zur Anwendung kommt. Sollte allerdings nachweisbar sein, dass sich die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung, in der ausdrücklich auf Artikel 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens Bezug genommen wird, ist für die Nachweisführung unabdingbar. Bundesministerium für Finanzen, 9. August 2006

Normen und Schlagworte

GesellschaftergeschäftsführerAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0446-IV/4/2006
Stammnummer
24257
Gültig
09.08.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF