Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…
…F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft steuerneutral abgewickelt werden können, durch eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft behindert werden. Artikel 13 Abs. 3 lit. b sieht daher in diesem Sinn vor…
…bejahender Weise gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt, dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig (vorausgesetzt, dass sie…
…3 KStG 1988 der Erzielung der mit einer solchen Gestaltung erhofften Steuerfreiheit entgegen. Nach österreichischer Auffassung wird die Anwendung von § 10 Abs. 3 KStG 1988 durch DBA-Recht nicht behindert (siehe zB EAS 1410, EAS 1485, EAS 1509). 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…dass die Beteiligung erst im April 1999 erworben wurde und dass sonach anlässlich des Wegzuges die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war, behindert nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes, da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand bildet. Wird die Hälfte des verbliebenen…
…der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht behindert. Sollte der an die österreichische GMBH ergangene Auftrag hingegen nicht in der Erbringung einer Werkleistung (Lieferung der Bauteile zuzüglich Montage) in Großbritannien, sondern in einer reinen Lieferung der benötigten Industriebauteile bestehen und sollte daher die Montage durch…
…britischen Unternehmen steht es aber frei, im Rahmen eines in Großbritannien einzuleitenden Verständigungsverfahrens eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung in Österreich herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens behindert nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 EStG. Sofern mit den Ansässigkeitsstaaten der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke…
…Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 9 DBA-Schweiz) eingewendet und ein Verständigungsverfahren beantragt wird, wird durch den Lauf eines derartigen internationalen Verfahrens der Abschluss des auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zu führenden Betriebsprüfungsverfahrens im Allgemeinen nicht behindert. Anders wird die Sachlage zu sehen sein, wenn die…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Deutschland verlagert, dann wird gemäß Art. 13 Abs. 1 des DBA-Deutschland eine steuerliche Erfassung der Entschädigung in Deutschland durch das Abkommen nicht behindert. Entsprechendes muß aber gelten, wenn die Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Österreich beibehalten wird und…
…dass die in lit. a vorgesehene OECD-unübliche Steuerzuteilung an den Quellenstaat keine im Ansässigkeitsstaat steuerlich begünstigten Umgründungsfälle behindert. Bringt eine österreichische Kapitalgesellschaft gemäß Art III des Umgründungssteuergesetzes ihre eine internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 darstellende Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft in…
…Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der interessierten Behindertenbetreuungsstellen begründet werden; sie könnte aber gegebenenfalls auch in den Räumen der inländischen Zweitwohnung…
…ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung im Veräußerungsjahr - lediglich die in der Vergangenheit gewährte deutsche Steuerermäßigung auf den nicht-österreichischen Einkünften der deutschen Gesellschafter rückgängig; dies wird durch das DBA nicht behindert. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…dann steht es der US-Gesellschaft frei, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen, damit die gegenständliche Frage international abgeklärt wird. Der Abschluss des Betriebsprüfungsverfahrens würde durch ein solches Verständigungsverfahren nicht behindert werden. 31. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen Erfassung eines Aufgabegewinnes vorliegen. Die Besteuerung des Aufgabegewinnes wird durch das DBA-Deutschland nicht behindert, weil es sich hierbei noch um eine Besteuerungsmaßnahme an der (in der Folge untergehenden) österreichischen Betriebstätte…
…es ihr frei, zur Klärung dieser Frage gemäß Artikel 25 DBA-Frankreich ein Verständigungsverfahren in Frankreich zu beantragen. Hierdurch würde zwar der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48…
…gemäß Art. 1 DBA-Ö/Deutschland weder durch dieses Abkommen noch gemäß Art. 17 Abs. 2 durch das DBA-Ö/Großbritannien behindert. Sollten in Fällen dieser Art internationale Doppelbesteuerungen eintreten, wird eine Problemlösung vermutlich nur im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens erfolgen können. 10. Mai 1999…
…daß dann, wenn Deutschland durch eine Geltendmachung von Besteuerungsansprüchen nicht gegen das Abkommen verstößt, wenn sonach Deutschland durch das Abkommen an der Geltendmachung inländischer Besteuerungsansprüche nicht behindert wird, Österreich als Ansässigkeitsstaat die abkommensrechtlich vorgesehene Steuerentlastungsmaßnahme (Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt) zu setzen hat. Diese Steuerbefreiung hat unabhängig…