Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2360
Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/03vom 14.10.2003
Wortlaut laut Findok
Die strittige Frage, ob im Fall des
kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische
Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur
Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das
Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1.
Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender Weise
gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt,
dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht
mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland
entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher ausschließlich in
Österreich steuerpflichtig (vorausgesetzt, dass sie im Sinne des Abkommens
in Österreich ansässig sind; dies gilt daher nicht für in
Drittstaaten aufgenommene Leiharbeitskräfte).
Es wird angenommen, dass die deutschen Finanzämter,
wenn sie auf diese Gegebenheiten hingewiesen werden, ihre Erfassungsaktionen in
Bezug auf die österreichischen Leiharbeitskräfte beenden.
14. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/106-IV/4/03
- Stammnummer
- 36742
- Gültig
- 14.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF