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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2360

Arbeitskräfteverleih nach Deutschland

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/03vom 14.10.2003

Wortlaut laut Findok

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender Weise gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt, dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig (vorausgesetzt, dass sie im Sinne des Abkommens in Österreich ansässig sind; dies gilt daher nicht für in Drittstaaten aufgenommene Leiharbeitskräfte). Es wird angenommen, dass die deutschen Finanzämter, wenn sie auf diese Gegebenheiten hingewiesen werden, ihre Erfassungsaktionen in Bezug auf die österreichischen Leiharbeitskräfte beenden. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Leiharbeitskräfte183-Tage-Klauselkurzfristige Entsendung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/106-IV/4/03
Stammnummer
36742
Gültig
14.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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