…3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der Löhne der entsandten Leiharbeitskräfte auf Grund des DBA Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht, zunächst zu beachten, dass die Arbeitskräfteüberlassung im vorliegenden Fall nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen…
…Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig (vorausgesetzt, dass sie im Sinne des Abkommens in Österreich ansässig sind; dies gilt daher nicht für in Drittstaaten aufgenommene Leiharbeitskräfte). Es wird angenommen, dass die deutschen Finanzämter, wenn…
…oben genannten Produktions- bzw. Ferialmitarbeiter beschränken würden und er selbst unmittelbar keine sachverhaltserheblichen Tatsachen wahrgenommen habe, die auf eine organisatorische oder wirtschaftliche Verbundenheit der Leiharbeitskräfte der ***A-GmbH*** zu den Standorten in ***StGem*** bzw. ***Gem*** schließen lassen würden. Auch die Amtsleiterin der ***Bf1***, Frau ***AL…
…die Leiharbeitskräfte je nach Bedarf in allen Filialen eingesetzt worden wären, wären nach seiner Aussage von ihm nicht aufbewahrt worden. Von der Firma 2 hätte er auch keine Arbeitsnachweise über die geleisteten Stunden erhalten. Betreffend die Kontrollen der Arbeitsdurchführung wurde geantwortet, dass die Leiharbeitskräfte ihren…
…und dies wie folgt begründet (Bericht [Vordruck L 18] vom 3. März 2006): Die Bw. habe diverse Bauarbeiten mit ausländischen Arbeitskräften, angeblich Leiharbeitskräfte der Firma XY-Ltd. aus A (Irland), durchgeführt. Bei Kontrollen von Organen der KIAB seien immer wieder ausländische Arbeiter aus den ehemaligen…
…Rz 18 des BFH-Urteils). Räumlichkeiten, in denen Leiharbeitskräfte ihre Arbeit ausführen, begründen aber keine Betriebstätte für das Verleihunternehmen (sondern nur für den mit dem Leihpersonal betrieblich tätigen Entleiher). Der vorliegende Fall unterscheidet sich im Übrigen auch von jenem, der in Punkt 1.2 des…
…lit. c des Informationsblattes geforderten Angaben enthält. Der Arbeitskräftegesteller macht sonach gleichsam "im kurzen Weg" die Entlastungsansprüche seiner Leiharbeitskräfte geltend. Auf diese Weise werden unnötige Massenrückerstattungsanträge durch die ausländischen Leiharbeiter vermieden. EAS 3284 sieht es hierbei nicht als verpflichtend, aber als einen durchaus gangbaren Weg…
…| 5.050,00 | 25.250,00 | Leasingpersonal und Material - ***1*** (strittig): | 5.050,00 | 25.250,00 | Leiharbeitskräfte - ***1*** (strittig): | 1.500,00 | 7.500,00 | Vorsteuern Sicherheitskonzept: | 4.840,00 | 24.200,00 …
…ob die gemeldeten Dienstnehmer womöglich ausreichend gewesen seien, um die jeweiligen Flächen das gesamte Jahr hindurch ordnungsgemäß zu bewirtschaften, oder ob womöglich Leiharbeitskräfte eingesetzt worden seien. Zu berücksichtigen sei weiters, dass Arbeiten womöglich im Rahmen der familienhaften Mitarbeit erledigt worden seien. Dem Prüfbericht sei nicht…
… 99 Abs. 1 Z. 5 EStG in Höhe von € 155.542,11 einbehalten. Die nach der in Tabelle 1 und 2 errechnete fiktiven Einkommensteuer von den nichtselbständigen Einkünften der Leiharbeitskräfte während ihres Inlandsaufenthaltes betrage lt. Bf. zusammen € 97.329. Bei der einbehaltenen Abzugssteuer…
…Luftfahrttechnik spezialisiert ist. Ein langfristiger Auftraggeber war ein österreichisches Unternehmen, dem Leiharbeitskräfte für die Herstellung von Leichtbauteilen in modernster Faserverbundtechnologie für idR mehrere Monate auf Grund eines Gestellungsvertrages überlassen wurden. Die Bf. stellte durch ihren inländischen steuerlichen Vertreter mit Formblatt ZS-RE1, eingebracht am 27…
…Team mit dem Generalunternehmer (Polier, Kranführer, Verlegeleiter usw.) gearbeitet oder wurden Leiharbeitskräfte dem Verlegeteam der Stahlfirmen gestellt (nach Internetrecherche plant und fertigt eine Bauservicefirma - baufa - den Stahl und übernimmt auch die Verlegeleistung - meist für anspruchsvolle Brückenkonstruktionen, Müllverbrennungsanlagen oder Bauwerke). In den Gerichtsakten wurden Arbeitsbestätigungen einer…
…128). Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2004-2007, wobei insbesondere die geltend gemachten Aufwendungen und Vorsteuern für Leiharbeitskräfte strittig sind. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden…
…liege immer eine gewisse Unsicherheit vor, ob eine Vertragsverlängerung zustande komme. Die Bw. beschäftige keine Mitarbeiter und setze zur Abdeckung von Spitzen Leiharbeitskräfte bzw. einen Werkvertragsnehmer ein. Die GmbH habe nur einen einzigen Auftraggeber nämlich die T.-GmbH in X.. Die GmbH verfüge über keinen…
…geht klar hervor, dass die ***1*** ohne Zustimmung der ***63*** keine Aufträge an Subunternehmer weitergeben durfte, auch die Aufnahme von Leiharbeitskräften war nach der genannten Bestimmung nicht gestattet. Eine Zustimmung von Seiten ***63*** sei nicht erfolgt und die genannten Scheinunternehmen seien ihr unbekannt. Ich verweise…
…18. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog als Leiharbeitskraft im Streitjahr 2005 von seinem Dienstgeber, einem Personalbereitstellungsunternehmen…
…10. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog als Leiharbeitskraft im Streitjahr 2004 von seinem Dienstgeber, einem Personalbereitstellungsunternehmen, Einkünfte…
…Art" bezeichnet. Als Bevollmächtigter wurde MM (C-Unternehmensberatung) ausgewiesen. Die Bw betreibt ihr Gewerbe mit eigenen Arbeitnehmern, Aushilfsfahrern, selbständigen Fahrern und Leiharbeitskräften. Der Ehemann von IA, SA, ist seit dem Jahr 1996 als Einzelunternehmer (nach Umwandlung) im Transportgewerbe tätig. In einer am 20. Jänner 2005…
…74*** KG ohne Zustimmung der ***63*** keine Aufträge an Sub-Unternehmer weitergeben durfte (Punkt 2 der Verträge). Auch die Aufnahme von Leiharbeitskräften war nach der genannten Bestimmung nicht gestattet. Eine Zustimmung von Seiten der ***63*** ist nicht erfolgt und die genannten Scheinunternehmer sind ihr unbekannt. …
…gar keine eigenen Wahrnehmungen von der Tätigkeit der Frau E. haben konnten. Es gab auch keine Überschneidungen deren Tätigkeit mit jener der Beschuldigten E.. Während Frau E. vornehmlich Leiharbeitskräfte aus dem Großraum ***9*** betreute, betreuten die Zeuginnen nach Maßgabe ihrer Sprachkenntnisse andere Gruppen von Leiharbeitern.