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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2490

Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer

geltende FassungEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/90vom 19.07.2004

Wortlaut laut Findok

Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen") Partnern teilen muss. Vollends unverständlich ist die Aussage, dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll. Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkünften der stillen Gesellschafter gekürzt haben, kann auf deutscher Seite zu einer Nachversteuerung führen, die aber bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes auf österreichischer Seite ohne Relevanz bleibt. Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung im Veräußerungsjahr - lediglich die in der Vergangenheit gewährte deutsche Steuerermäßigung auf den nicht-österreichischen Einkünften der deutschen Gesellschafter rückgängig; dies wird durch das DBA nicht behindert. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Elektrizitätswerkunechte stille GesellschafterMitunternehmerschaftVeräußerung von GesellschaftsanteilenNachversteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 86/1-IV/4/90
Stammnummer
36514
Gültig
19.07.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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