Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1235
Akustisches Integrationstraining durch eine britische Heilpädagogin
geltende FassungEAS-AuskunftK 434/1-IV/4/98vom 23.03.1998
Wortlaut laut Findok
Übt eine in Großbritannien
ansässige Heilpädagogin fallweise in Österreich auf
selbständiger Basis ein akustisches Integrationstraining bei
österreichischen Sonderschulen, Autistenhilfszentren,
Familienberatungsstellen udgl. durch, dann unterliegen die hiefür erzielten
Einkünfte nach Art. 14 des österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen
Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die Ausübung
ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung
steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als
6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der
interessierten Behindertenbetreuungsstellen begründet werden; sie
könnte aber gegebenenfalls auch in den Räumen der inländischen
Zweitwohnung zu sehen sein, wenn dort wesentliche Arbeiten im Zusammenhang mit
der heilpädagogischen Tätigkeit in Österreich ausgeübt
werden.
Art. 21 des Doppelbesteuerungsabkommens (betr. Gastlehrer)
kann nach Auffassung des BM für Finanzen vor allem deshalb nicht angewendet
werden, weil diese Bestimmung auf eine vorübergehende Lehrtätigkeit an
einer Bildungseinrichtung abzielt, nicht aber angewendete Heilpädagogik
erfasst.
23.
März 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 21 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 434/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 28369
- Gültig
- 23.03.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF