Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2242
Verpachtung einer inländischen Produktionsstätte
geltende FassungEAS-AuskunftB 987/2-IV/4/03vom 03.03.2003
Wortlaut laut Findok
Verpachtet eine deutsche GmbH, die einem
in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische
Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40
Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses
inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete
Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische
Betriebstätte mehr.
Anlässlich der Verpachtung einer inländischen
Fabriksanlage durch eine deutsche Kapitalgesellschaft hat der VwGH in seinem
Erkenntnis vom 19.06.1968, 1561/67, ebenfalls keine inländische
Betriebstätte der verpachteten inländischen Produktionsstätte
angenommen, hat aber dennoch die inländische Körperschaftsteuerpflicht
der Pachtentgelte bejaht; und zwar deshalb, weil es sich hierbei um
Erträgnisse aus im Inland gelegenem unbeweglichem Vermögen gehandelt
hat. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und
LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft,
sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung
unterlag.
Im vorliegenden Fall ist der inländische
Produktionsbetrieb aber in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der
deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet
worden sind. Die im Eigentum der deutschen GmbH stehenden beweglichen
Wirtschaftsgüter des Produktionsbetriebes können daher nicht als
Zubehör zu inländischem unbeweglichen Vermögen angesehen werden,
sodass das Pachtentgelt aufgeteilt werden muss. Jener Teil, der der deutschen
GmbH für die Untervermietung der inländischen Räumlichkeiten
zufließt, unterliegt der ausschließlich österreichischen
Körperschaftsbesteuerung; der restliche Teil der Pachtentgelte ist der
deutschen Besteuerung zu überlassen.
Zu bedenken ist im vorliegenden Fall aber auch der Umstand,
dass hier offensichtlich der Fall einer dauerhaften Verpachtung eintritt, weil
das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und
an Stelle dessen in eine Betriebsüberlassung an die Belegschaftsmitglieder
(unter Gründung der erwähnten inländischen GmbH) einwilligte.
Damit dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der
deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen Erfassung eines
Aufgabegewinnes vorliegen. Die Besteuerung des Aufgabegewinnes wird durch das
DBA-Deutschland nicht behindert, weil es sich hierbei noch um eine
Besteuerungsmaßnahme an der (in der Folge untergehenden)
österreichischen Betriebstätte der deutschen GmbH handelt.
03.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
dauerhafte VerpachtungProduktionsbetriebstätteWirtschaftsgutunbewegliches VermögenZubehörMietobjektePachtentgelteBetriebsüberlassungTeilbetriebsaufgabeAufgabegewinn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 987/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36192
- Gültig
- 03.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF