Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2048
Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/02vom 29.04.2002
Wortlaut laut Findok
Besitzt ein Abgabepflichtiger, der
anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner
Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat,
noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert
Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser
Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven dieser
Beteiligung, wodurch die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung gemäß
§ 31 EStG 1988 ausgelöst wird.
Der Umstand, dass die Beteiligung erst im April 1999
erworben wurde und dass sonach anlässlich des Wegzuges die
Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war, behindert nicht die Anwendung des
Halbsteuersatzes, da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als
Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand
bildet.
Wird die Hälfte des verbliebenen 20-prozentigen
GmbH-Anteils sodann im Februar 2001 verkauft, so steht Deutschland als
Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an diesem
Veräußerungsvorgang zu. Und zwar auch dann, wenn der Abgabepflichtige
das Berliner Dienstverhältnis im April 2001 beendet hat, sich von seiner in
Deutschland verbleibenden Familie getrennt hat und schließlich im Dezember
2001 wieder in Österreich seinen ausschließlichen Wohnsitz
begründet hat.
Wohl ist es so, dass ein 2 Jahre nicht übersteigender
Auslandsaufenthalt nicht zur einer Verlagerung der Ansässigkeit aus
Österreich in den anderen Staat führt (EStR 2000 Rz 7596). Doch gilt
dies nur in Fällen eines Doppelwohnsitzes. Eine solche Gegebenheit liegt
aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20
Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich
aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte
Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein
konnte.
29. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 30 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
WegzugsbesteuerungWohnsitzverlegungstille ReservenSpekulationsgeschäfteSpekulationsfristHälftesteuersatzVeräußerungstatbestandDoppelwohnsitz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 780/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33461
- Gültig
- 29.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF