Findok · EAS-Auskünfte
EAS 846
Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/96vom 25.03.1996
Wortlaut laut Findok
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung
aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren
einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von
Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine
operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass
der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem
österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich
entlastungsfähig sein kann.
Allerdings wird dem zuständigen Finanzamt nicht
entgegengetreten werden können, wenn es unter den gegebenen Umständen
den österreichischen Lizenzgebührenzahler auf der Grundlage des
innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zur Haftung für die
vorenthaltene österreichische Abzugssteuer heranzieht. Denn eine
Unterlassung des Steuerabzuges unter Berufung auf entgegenstehende Vorschriften
des DBA-Großbritannien wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn
für ausreichende Nachweise über das Vorliegen der
Abkommensvoraussetzungen gesorgt worden wäre (AÖFV. Nr. 31/86
idgF).
Dem britischen Unternehmen steht es aber frei, im Rahmen
eines in Großbritannien einzuleitenden Verständigungsverfahrens eine
DBA-konforme Quellensteuerentlastung in Österreich herbeizuführen. Die
Einleitung eines solchen Verfahrens behindert nicht den Abschluss des
österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens.
25.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
LizenzgebührSteuerentlastungSteuerumgehungBriefkasteneigenschaftAbzugsbesteuerungNachweisVerständigungsverfahrenQuellensteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 48/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15724
- Gültig
- 25.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF