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EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

  Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

…daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines zu seinen Gunsten im Jahr 2004 entschiedenen Prozesses nachträgliche Arbeitslöhne von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich…

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

…Z. 4 EStG). Da einerseits die Quelle für die Entschädigungseinkünfte durch die auf Grund des Dienstvertrages in Österreich erbrachte Arbeitsleistung gebildet wird und andererseits die Entschädigungseinkünfte nicht unter den Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des DBA-Schweiz zu subumieren sind…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

…tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der Lohnbesteuerung freigestellt wurden. Wurde diesem Geschäftsführer im Jänner 2001 für das Jahr 2000 eine Erfolgsprämie ausbezahlt, die…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

…Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen Auslegungserfordernisse ergeben. Wird der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vorübergehend in eine italienische Betriebstätte dieses Unternehmens entsandt und gelangt während dieser Entsendungszeit ein "sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…

EAS 780Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/9515.12.1995

…zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des…

EAS 861Schweizerische Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/9629.04.1996

…bisher formell im Namen der schweizerischen Gesellschaft von deren Gesellschaftern gesetzten Handlungen den Betrieben der Gesellschafter und nicht einem nicht existenten Betrieb der Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind (in diese Richtung weisen auch die VwGH-Erkenntnisse 23.3.94, 92/15/0159, betr. Zurechnung von US-Immobilienerträgen…

EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…

EAS 1053Erwerb ungarischer GmbH-Beteiligungen durch deutsche Investoren über inländische Niederlassungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 82/1-IV/4/9721.04.1997

…H auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Deutschland ist gemäß Artikel 4 DBA-Ö/D verpflichtet, die im österreichischen Betriebstättengewinn enthaltenen ungarischen Gewinnausschüttungen von der deutschen Besteuerung freizustellen. Wird die ungarische Beteiligung veräußert, dann ist Ungarn gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Ö/H und Deutschland…

EAS 1881Schweizerische Briefkasten-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 712/1-IV/4/0117.07.2001

…die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar und es erübrigt sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs…

EAS 1041Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei negativen inländischen Kommanditisteneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9724.03.1997

…wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch sonst im Bereich der Besteuerung von Auslandslizenzgebühren allgemein üblich - als Methode für die Steuerentlastung nicht das Steuerfreistellungs- sondern das Steueranrechnungsverfahren vor…

EAS 450Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/9410.06.1994

…oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung. Das Bundesministerium für Finanzen wäre bereit, in dieser Frage ein Verständigungsverfahren mit Deutschland einzuleiten, falls dies von Ihnen gewünscht wird. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 517Österreichische KEG mit tschechischer Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2373/1/1-IV/4/9427.10.1994

Eröffnet eine Wiener Rechtsanwalts-Partnerschaft, die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen…

EAS 2054Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0214.05.2002

Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…

EAS 654Amtshilfe zwischen Österreich und Tschechien in Verrechnungspreisfragen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 834/1/1-IV/4/9512.06.1995

…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…