Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1043
Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/97vom 24.03.1997
Wortlaut laut Findok
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden.
Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger sich aus Z 27a des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland möglicherweise ergebenden Konsequenzen hingewiesen.
24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Beteiligungatypische stille GesellschaftZurechnung von Einkünfteneinheitliche und gesonderte Feststellung der EinkünfteKapitalertragsteuerunechte stille Gesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 14734
- Gültig
- 24.03.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF