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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1043

Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/97vom 24.03.1997

Wortlaut laut Findok

Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger sich aus Z 27a des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland möglicherweise ergebenden Konsequenzen hingewiesen. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Beteiligungatypische stille GesellschaftZurechnung von Einkünfteneinheitliche und gesonderte Feststellung der EinkünfteKapitalertragsteuerunechte stille Gesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/2-IV/4/97
Stammnummer
14734
Gültig
24.03.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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