RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1980

Risiko eines Besteuerungsdurchgriffes auf thesaurierte Gewinne einer maltesischen Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/02vom 09.01.2002

Wortlaut laut Findok

  Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat, ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds handelt). Allerdings ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass die "auf dem Papier" in eine maltesische Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen Realität nicht von der Briefkastengesellschaft, sondern von dem österreichischen Gesellschafter erwirtschaftet worden sind, dann sind sie steuerlich nicht der maltesischen Gesellschaft, sondern ihm zuzurechnen. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Briefkastengesellschaft, also ein Unternehmen das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen erbringen kann (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und dass sie folglich nicht als "Träger einer Erwerbstätigkeit" angesehen werden kann. 09. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

thesaurierte Gewinnemaltesische GesellschaftCFC-GesetzgebungKapitalanlagefondstatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeitwirtschaftliche BetrachtungsweiseZurechnung von EinkünftenBriefkastengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 146/1-IV/4/02
Stammnummer
2038
Gültig
09.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF