Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1980
Risiko eines Besteuerungsdurchgriffes auf thesaurierte Gewinne einer maltesischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/02vom 09.01.2002
Wortlaut laut Findok
Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat,
ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft
thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden
Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei
der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds handelt).
Allerdings ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung
des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets
dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind.
Sollte es daher so sein, dass die "auf dem Papier" in eine maltesische
Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen
Realität nicht von der Briefkastengesellschaft, sondern von dem
österreichischen Gesellschafter erwirtschaftet worden sind, dann sind sie
steuerlich nicht der maltesischen Gesellschaft, sondern ihm zuzurechnen.
Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Auffassung des
Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Briefkastengesellschaft, also ein
Unternehmen das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen
erbringen kann (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und dass sie folglich nicht als
"Träger einer Erwerbstätigkeit" angesehen werden kann.
09.
Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
thesaurierte Gewinnemaltesische GesellschaftCFC-GesetzgebungKapitalanlagefondstatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeitwirtschaftliche BetrachtungsweiseZurechnung von EinkünftenBriefkastengesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 146/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2038
- Gültig
- 09.01.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF