…bisher formell im Namen der schweizerischen Gesellschaft von deren Gesellschaftern gesetzten Handlungen den Betrieben der Gesellschafter und nicht einem nicht existenten Betrieb der Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind (in diese Richtung weisen auch die VwGH-Erkenntnisse 23.3.94, 92/15/0159, betr. Zurechnung von US-Immobilienerträgen…
…ausgeführte Projektleitung und Montageplanung in Österreich bezahlt und folglich in der Buchhaltung des österreichischen Stammhauses als Aufwand erfasst worden sind (z.B. Arbeitslöhne der in Malaysien eingesetzten Projektleiter), dann wäre eine Weiterbelastung solcher Kosten an die malaysische Betriebstätte auf der Grundlage von Art. 7 Abs…
…der keine Leistungen erbringen kann, spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen…
…von der Briefkastengesellschaft, sondern von dem österreichischen Gesellschafter erwirtschaftet worden sind, dann sind sie steuerlich nicht der maltesischen Gesellschaft, sondern ihm zuzurechnen. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Briefkastengesellschaft, also ein Unternehmen das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen…
…VII DBA-Indien in Indien steuerpflichtigen und dort steuerfreien Leistungen vorzunehmen sein. Artikel VI umfasst die Entgeltteile für die Überlassung der Alleinlizenz und anderer Patente; diese Entgeltteile unterliegen insgesamt der Besteuerung in Indien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Artikel VII umfasst die…
…dann wäre eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO möglich; allerdings nicht im Wege einer Steuerfreistellung, sondern nur im Wege eine Steueranrechnung. Zu beachten sind aber noch folgende zwei Aspekte: Werden von dem österreichischen Unternehmer an die Tochtergesellschaft Weisungen und Aufträge in…
…Anlagen nur nach Maßgabe seiner Beitragszahlungen erwirbt, steht - wie im Fall eines Eigentumsvorbehaltes - der steuerlichen Zurechnung der Anlagen an den deutschen Partner nicht entgegen. Besteht die Leistung der Innengesellschaft demgegenüber nur im Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall…
…von Österreich aus angelieferten Bauteile nach den aus Österreich erhaltenen Instruktionen zu montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber nicht verlangen können, dass ihm zusätzlich noch eine Abgeltung für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen…
…worden sein, so kann damit nicht die steuerliche Zurechnung an Dr. X entkräftet werden. Sollte dieser Umstand allerdings seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung geprüft worden sein, mit dem Ergebnis, dass die liechtensteinische AG tatsächlich Leistungen erbracht hat und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Liechtenstein hat, dann…
…und Dienstleistungen an osteuropäische Gesellschaften begründet werden, dann stellt sich die Frage, wer diese Leistungen nun tatsächlich erbringt; sollten diese Aktivitäten von der österreichischen GmbH aus erbracht oder ihre Erbringung veranlasst worden sein, dann wird damit zu rechnen sein, dass sie steuerlich dieser österreichischen GmbH…
…Das in Ausarbeitung stehende neue österreichisch-indische Doppelbesteuerungsabkommen wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger Steuerfreistellung in Österreich). Das neue Abkommen wird allerdings keine Rückwirkung entfalten und daher vor seinem Wirksamwerden zugeflossene Einkünfte nicht…
…korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird wäre nicht DBA-konform. Denn hiedurch würden auch jene Gewinne der österreichischen Besteuerung entzogen, die auf Leistungen zurückzuführen sind, die dem österreichischen Stammhaus zugerechnet werden müssen (insb. Auftragsakquisition…
…nicht störend, wenn sich die österreichische Betriebstätte für bestimmte Leistungen der Unterstützung des deutschen Stammhauses bedient (und hiefür eine fremdübliche Abgeltung mit steuermindernder Wirkung in Österreich leistet). Die Frage, ob die von der inländischen Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
…eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung aufbauende Besteuerungsdurchgriff nicht in einer Art und Weise angewendet werden, dass hierdurch internationale Konfliktsituationen erzeugt werden. Wird daher beispielsweise von einer britischen Architekten-Ltd…
…gewählt wurde, um die bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu umgehen. Der Umstand, dass es sich bei der luxemburgischen Gesellschaft um eine "Briefkastenfirma"(ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb und deswegen keine Leistung erbringen kann; VwGH 22.3.95, 93/13/0076) handelt, lässt…
…eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der schweizerischen…
…daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines zu seinen Gunsten im Jahr 2004 entschiedenen Prozesses nachträgliche Arbeitslöhne von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich…
…gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA F verpflichtet, diese Einkünfte - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…