Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2395
Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/03vom 29.12.2003
Wortlaut laut Findok
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht.
Der Eintritt dieser Steuerpflicht hat allerdings zur Voraussetzung, dass die bisher buchmäßig bei der Kanalinselgesellschaft erfassten Einkünfte auch tatsächlich der Kanalinselgesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Die Entscheidung dieser Frage hat ausschließlich nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen; die Zurechnung nach dem Recht der Insel Man ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich.
Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sollte sich daher hinter der Aussage, der Mandant habe als "operating manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem österreichischen Abgabepflichtigen vorgenommen werden muss.
Allerdings kann im ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren keine Beurteilung zu reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann finanzbehördlich nur im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden.
29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
GewinnausschüttungenLiquidationserlöseEinkünftezurechnungFakturierungsgesellschaftTräger der Erwerbstätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 32/12-IV/4/03
- Stammnummer
- 36403
- Gültig
- 29.12.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF