In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. Lehre und Verwaltungspraxis gehen davon aus, dass Gewinne, die im Falle einer Liquidation der Tochtergesellschaft aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Beteiligung und dem höheren Anteil am Liquidationserlös resultieren, keinen Beteiligungsertrag darstellen und somit nicht von der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung umfasst sind…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
…und wird diese Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen aus der Übernahme des Sachwertes (110) der Liegenschaft besteht, dann stellt dieser Vorgang aus der Sicht des österreichischen Steuerrechtes einen Veräußerungsvorgang dar, wobei der hierbei erzielte Gewinn (10) der österreichischen Besteuerung unterliegt…
…österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA-Ö/Schweiz…
…Denn es kommt nicht auf die Beteiligung an den stillen Reserven eines Geschäftes, sondern auf die Beteiligung am Liquidationserlös der (ganzen emittierenden) Gesellschaft an. Wenn aber eine Gesellschaft wie die BCCS solche Geschäfte wie das beschriebene Zielgeschäft in so kurzer Zeit mit so viel Ertrag…
…Denn es kommt nicht auf die Beteiligung an den stillen Reserven eines Geschäftes, sondern auf die Beteiligung am Liquidationserlös der (ganzen emittierenden) Gesellschaft an. Wenn aber eine Gesellschaft wie die BCCS solche Geschäfte wie das beschriebene Zielgeschäft in so kurzer Zeit mit so viel Ertrag…
…die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Veräußerungsvorgang zu werten sein. Ein nach der zitierten DBA-Bestimmung in Österreich steuerfreier Vorgang würde aber auch dann vorliegen, wenn die Beteiligung nach Liquidation der niederländischen Gesellschaft als Teil des Liquidationserlöses auf die luxemburgische Gesellschafterin der niederländischen Gesellschaft übergeht. 1. Dezember 1997 Für den…
…13 Abs. 1 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erzielung von Liquidationserlösen verwirklicht ebenso wie die Erzielung von Veräußerungserlösen den Tatbestand eines Veräußerungsvorganges, da in beiden Fällen die Erlöse im Gegenzug für die Abgabe der Gesellschaftsanteile erzielt werden. Die Problematik ist anlässlich der österreichisch…
…Vorschreibung an die XY erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig, da der Wert des Liquidationserlöses der P noch nicht festgestanden ist. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid richtet sich die gegenständliche Berufung wegen Verfassungswidrigkeit der herangezogenen Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Über die Berufung…
…Auflösung oder Insolvenz der Gesellschaft ist die eines nachrangigen Gläubigers, es ist jedoch gleichrangig mit dem Aktienkapital zu bedienen. Der Anspruch am Liquidationserlös ist in den ersten 10 Jahren mit 100 %, ab 2019 mit 150 % des Nominales begrenzt, sofern der Zuwachs im Unternehmenswert gedeckt ist…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…