…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist; 2. [...] Zur Frage der Zurechnung von Leistungen…
…B. bei Abwicklung der Geschäfte für die Bw. nicht genauer kontrolliert zu haben. An der Zurechnung der von H. B. namens der Bw. bewirkten Umsätze vermag dieses Versäumnis jedenfalls nichts zu ändern. Die Bw. muss sich daher auch jene Leistungen zurechnen lassen, die H. B…
…lässt nur den Schluss zu, dass der von ihr behauptete Sachverhalt nicht zutrifft. Rechtliche Beurteilung Rechtlich war dazu Folgendes zu erwägen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines…
…wurden von Herrn ***4*** erbracht, der in den Jahren 2009-2012 in keiner der bisher genannten Gesellschaften Geschäftsführer war (lediglich in einer anderen zur X-Gruppe gehörenden Gesellschaft). Auf dem Gebiet des Förderwesens handelte insbesondere ***2***. Diese Personen sind im Zusammenhang mit den besagten Leistungen…
…Vorgaben nur der Vorsteuerabzug vom Vorliegen bestimmter Rechnungsmerkmale abhängig gemacht werden dürfe, nicht jedoch die Frage des Leistungserbringers bzw. die Zurechnung der Leistung vom Vorliegen von Rechnungsmerkmalen abhängen könne. Das Finanzamt habe auch festgestellt, dass die seitens der Krankenanstalt für die Ärzte vereinnahmten Honorare tatsächlich…
…Leistungen sind umsatzsteuerlich grundsätzlich jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Probleme in der Zurechnung ergeben sich bei einem Auseinanderfallen von Außen- und Innenverhältnis (beispielsweise beim Auftreten unter fremdem Namen und Arbeiten auf eigene Rechnung). Maßgebend ist grundsätzlich das Außenverhältnis. Wer die Leistung…
…zur persönlichen Zurechnung von Einkünften gelegt. Danach stellen die Einkunftsarten des EStG auf die entgeltliche Verwertung von Leistungen (Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen) am Markt ab. Deshalb ist derjenige Zurechnungssubjekt der Einkünfte, der die Marktherrschaft über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt und so den Vorgang der Leistungserstellung beherrscht…
…Einkommen der Gattin kann sohin nicht von einer auch nur teilweisen Lastentragung durch die Gattin gesprochen werden. Eine Tragung der im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle anfallenden Lasten ist aber jedenfalls - wie oben ausgeführt - notwendig, um von einer für die Zurechnung der entsprechenden Einkünfte notwendigen Übertragung…
…der Zurechnung der Einkünfte nichts mehr, wie immer sie gestaltet wird (zB indem man den Zufluss anderen Personen zukommen lässt). Sollen dagegen Einkünfte auf einen anderen Steuerpflichtigen verlagert werden, muss ihm die Dispositionsbefugnis über den Einsatz des Leistungspotentials (idR rechtlich) übertragen und die Leistung von…
…537) Zurechnung der Einkünfte: Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend…
…kommt es ausschließlich auf den tatsächlich gelebten wahren wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeit an. Daher spielt bei der Beurteilung, ob eine Leistungsbeziehung die Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 2 EStG 1988 erfüllt, weder die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung des Vertragswerkes (VwGH vom 19. September 2007, Zl…
…örtliche Bauaufsicht, Ausmaßermittlung und Beweissicherung im Interesse der Bf mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen. Die KG als Auftragnehmerin rechnete laut Punkt 5 des Vertrages die erbrachten Leistungen nach einer einvernehmlich festgesetzten Pauschale von 82.000 Euro zuzüglich 20 Prozent USt ab. Es bestand…
…die eigenverantwortliche Unternehmensleitung des Vorstandes eingreifen würde. Frage Nach EStRL 2000 Rz 104 sind Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten ab 01.01.2010 (ursprünglich 01.07.2009) demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB "Drittanstellung" von Vorständen). Bezieht sich diese Aussage auch auf die Konzerngestellung…
…die Leistung zu variieren, im Extremfall auch zu verweigern, indem er seine Tätigkeit einstellt, Kapital zurückzieht, Mietverhältnisse kündigt, etc., und den Erfolg oder Misserfolg der Dispositionen treffen. Neben der Markteinkommenstheorie können für die Lösung des Problems der steuerlichen Zurechnung von Einkünften auch die Zurechnungsgrundsätze des…
…Bewirken derjenigen Leistung, durch die der Steuertatbestand verwirklicht wird. Disposition (Verfügungsmacht) über die Leistung ist die Nutzung von Marktchancen, das Anbieten oder auch Einstellen von Leistungen. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt gleichzeitig mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes durch den StPfl. Von der persönlichen Zurechnung der…
…verwendet worden sei. Zum Beispiel habe ein Splitting von Leistungen in den offiziellen, verbuchten Umsatz und den Schwarzumsatz stattgefunden und es seien die Löhne laut Lohnkonten gemeinsam mit den "Schwarzlöhnen" abgerechnet worden. Im Rahmen der Hausdurchsuchung vorgefundene Hilfsaufzeichnungen haben eindeutig eine aktive Mitwirkung der Geschäftsführerin…
…Da die beauftragten Firmen immer zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers Leistungen erbracht hätten, habe er darauf vertrauen können, dass diese auch ihre Verpflichtungen gegenüber den Behörden erfüllten. Bei keiner der in der Belegsammlung des Beschwerdeführers von den fraglichen Firmen ausgestellten Rechnungen handele es sich um sogenannte…
…erbringt der Treuhänder die Leistung, die Disposition liegt jedoch beim Treugeber). Die Dispositionsmöglichkeiten können rechtl oder tatsächl Natur sein. Die rechtl Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftl Betrachtungsweise nichts anderes ergibt; auf eine nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von WG kommt es…
…USt kommt es nicht darauf an, wen Erfolg oder Misserfolg der Leistung trifft. Belastungsgrund ist nicht der Erfolg des Unternehmers, sondern die Einkommensverwendung des Abnehmers. Die Zurechnung erfüllt nur die technische Funktion, die Partner von Leistungsbeziehungen in praktikabler Weise bestimmen zu können (Ruppe/Achatz, UStG4…
…Zurechnung der Einnahmen und Einkünfte: Im Vorlageantrag wendete die Berufungswerberin ein, die erzielten Einnahmen seien nicht ihr, sondern Herrn R.G. zuzurechnen. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der sie bezieht, d.h. der den einkommensteuerrechtlichen Tatbestand erfüllt. Die Tatbestände des EStG stellen - von wenigen Ausnahmen abgesehen…