Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0042-G/09
Zurechnung von Einkünften an ehemalige Gesellschafter einer GesbR
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0042-G/09vom 11.10.2011Teil 2 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Ich war 2005 im Frühjahr oder Sommer kurz als Angestellte bei der Fa. JB-KG beschäftigt. Wie es zu diesem Dienstverhältnis gekommen ist, weiß ich nicht mehr genau. Ich weiß nur, dass der Hr. HH und der Hr. MW beschlossen haben, eine Firma zu gründen, und da hat er mich als Bürokraft angestellt. Wenn ich sage er, dann meine ich Hrn. HH, es ist zwar mit Hrn. MW abgesprochen worden, aber eingestellt hat mich Hr. HH. Das Einstellungsgespräch ist mit Hrn. HH geführt worden. Ich habe keine fixe Arbeitszeit gehabt, ich habe je nach Arbeitsanfall gearbeitet, war aber vollbeschäftigt mit glaube ich 38 Wochenstunden. Was ich verdient habe, kann ich nicht mehr genau sagen, das Dienstverhältnis hat nur ein oder zwei Monate gedauert, ich glaube, dass ich von € 600,00 aufwärts im Monat verdient habe. Der Dienstort war L, dort haben wir das Büro gehabt, aber angemeldet war die Firma in Klein E8, StP, dort hat meines Wissens Hr. HH ein Haus gehabt. Meine Aufgabe waren Bürotätigkeiten: Die Arbeiter haben eigene Stundenzettel gehabt, und die habe ich dann am Ende eines Monats zusammengerechnet. Der Hr. HH hat mir das angeschafft wie ich das machen muss im Word-Programm, ich habe diese Stundenzettel dann verfasst mit Name und Stunden und Baustelle, wo sie gearbeitet haben. Alle Unterlagen dazu habe ich von Hrn. HH bekommen, das waren zum Beispiel die Meldezettel von den Arbeitern. Von den Baustellen her habe ich das darum gewusst, weil Hr. HH einen Plan erstellt hat, aus dem die Baustellen ersichtlich waren und die Einteilung der Männer auf den einzelnen Baustellen. Hr. HH hat die Arbeiter auf die einzelnen Baustellen eingeteilt, und die Zettel dazu habe auch ich gemacht. Bei diesen Zetteln hat es sich um Formularvorlagen aus dem Programm Word gehandelt, die dann von Hrn. HH händisch mit Kugelschreiber ausgefüllt wurden, und ich habe diese Zettel dann mit dem Computer neu geschrieben, damit sie (die Arbeiter) es auch lesen können. Wenn der Hr. HH selbst nach E8 gefahren ist, dann hat er diese Zettel mitgenommen und ausgeteilt und mit der kompletten Gruppe der Arbeiter besprochen, das war meistens an einem Sonntag. Das weiß ich deswegen so genau, weil ich öfters mitgefahren bin nach E8. Am letzten des Monats hat mir Hr. HH je einen Zettel für jeden Arbeiter gegeben, wo die komplette Stundenanzahl draufgestanden ist, wo sie das ganze Monat gearbeitet haben. Ich habe dann die Stunden mit dem Stundenlohn multipliziert und den Monatsbetrag ausgerechnet. Hr. HH hat meine Rechnung dann überprüft. Die Stundenzettel eines ganzen Monats hat dann jeder Arbeiter in Kopie wieder gekriegt, und der Hr. HH hat dann die genauen Lohnzettel geschrieben. Wie die Lohnzettel genau ausgeschaut haben, weiß ich nicht, das hat er nicht im Büro in L geschrieben, sondern daheim in der T1. Was ich weiß, wurden die Arbeitnehmer bar bezahlt, Hr. HH hat jeden einzelnen Arbeiter bar ausbezahlt, der Hr. MW war auch ab und zu dabei. Das weiß ich deswegen, weil ich dabei war, entweder der Hr. HH hat das ausbezahlt an die Arbeiter oder sein Sohn AH. Die Lohnauszahlung ist immer in E8 gemacht worden, das ist nur von Hrn. HH oder seinem Sohn AH in E8 gemacht worden, und ich weiß das deswegen, weil ich immer dabei war. Ich war auch zu Zeiten dabei, wo ich nicht bei der Fa. JB-KG angestellt war. Ab und zu war auch Hr. MW im Büro in L, die meiste Zeit war er aber in seiner eigenen Firma, die war vorher in SV und dann in E
, aber jetzt sind sie in Konkurs gegangen soviel ich weiß. Hr. HH hat auch die Wohnungen in E8 für die Arbeiter zur Verfügung gestellt. Den Stundenlohn der Arbeiter weiß ich nicht mehr, das ist schon zwei Jahre her, ein so gutes Gedächtnis habe ich auch nicht. Hr. HH hat auch die alten Pritschenwagen vom Bundesheer gekauft von einem Mann, der diese Fahrzeuge in L hergerichtet hat. Der hat viele Schrottautos in L stehen, hinfinden tu ich wieder, das ist nicht schwer, aber wie der Mann heißt, weiß ich nicht. Beim Kauf des letzten Pritschenwagens war ich selbst auch dabei, sonst weiß ich von AH, dass das so war, weil der war immer dabei und der hat mir das gesagt. Autos reparieren waren wir auch dort, wenn diese kaputt gewesen sind. Mit diesen Pritschenwagen sind dann die Arbeiter auf die Baustellen gefahren. Die Baustellen hat der AH kontrolliert, er hat gewusst, wo die Baustellen waren, er ist dort hingefahren und hat geschaut wie weit die Arbeiter waren. HH hat gesagt, A. muss dort hinfahren und schauen wie weit sie sind, und der ist dann gefahren und hat sich darum gekümmert. Ich war öfter dabei, wie HH dem A. das angeschafft hat, bei einer Baustellenkontrolle war ich nur einmal dabei, das war in StG, Richtung Mondsee. A. ist zu den Arbeitern hingefahren und hat einmal geschaut, wie das ausschaut und wie lang sie noch brauchen. Ab und zu war es so, dass die Baustelle früher hätte fertig werden sollen. Ich weiß, dass HH und A. einmal eine Nachtschicht eingelegt haben und den Arbeitern geholfen haben, damit alles rechtzeitig fertig werde. Sonst haben sie nicht auf dem Bau gearbeitet die zwei. Das war es so halbwegs, was HH und AH gemacht haben, mehr fällt mir jetzt nicht ein. MW hat eigentlich nicht recht viel für die Firma JB-KG gemacht, er war einige Male bei den Besprechungen dabei. Bei diesen Besprechungen waren der Hr. MW, der HH und der A. dabei, und ab und zu ich. Ab und zu war auch der P dabei, aber der war relativ selten dabei. Sonst fällt mir jetzt niemand mehr ein, der da dabei war, ja, ab und zu Fr. GH, wenn sie zufällig vorbeigekommen ist. Bei diesen Besprechungen wurde besprochen, was für neue Baustellen bearbeitet werden und wer wo eingeteilt wird. Einer von den Arbeitern war immer der Vorarbeiter, das war der, der einigermaßen gut deutsch sprach. Es hat zwischen vier und sechs und sieben Arbeitspartien gegeben, kommt drauf an auf die Baustellen. Die Arbeitnehmer waren Polen und Ungarn, ob auch andere dabei waren weiß ich nicht. Diese Besprechungen haben im Haus T1 stattgefunden, vielleicht ein- oder zweimal auch im Büro. Eine Arbeitspartie hat je nach Größe der Baustellen drei bis neun Männer umfasst. Was die Frau GH gemacht hat, weiß ich nicht, eigentlich war das die Sache des Hrn. HH und des Hrn. MW. Ja, Fr. GH hat die Anmeldungen der Arbeiter generell gemacht. AH seine Cousine war damals schon ca. ein halbes Jahr mit dem P zusammen, der heißt DSV. Ich glaube, die sind immer noch beisammen, ich habe ihn vor ein paar Monaten mit seiner Tochter gesehen, die er mit der Cousine hat. Die Fa. JB-KG wurde glaube ich im Frühjahr 2005 gegründet, im Mai glaube ich, und ein oder zwei Wochen später war der P dabei. Der P ist auch auf die Baustellen gefahren und hat die Werkzeuge von L in L geholt, Zangen und Draht und das. Das hat ihm Hr. HH angeschafft, das weiß ich deswegen, weil ich dabei war. Der P ist durch Hrn. HH zur Fa. JB-KG gekommen. Der Lohn an P wurde glaube ich überwiesen, aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Die Überweisungen von der Fa. JB-KG hat auch der HH gemacht, die haben alle Bankbelege in Mappen beisammen gehabt, und die habe ich gesehen. Hr. MW hat da nichts überwiesen, zumindest weiß ich nichts davon.
Frage: Wieso heißt die Firma überhaupt JB-KG?
Ich habe keine Ahnung, warum die JB-KG geheißen hat. Der HH hat gesagt, die Firma hat es schon gegeben, entweder die Firma oder einen Herrn hat er gekannt, der so geheißen hat.
Frage: Wer war der Chef oder wer waren die Chefs? Wer hat die Fa. JB-KG geleitet?
Eher der Hr. HH, sie waren zwar alle zwei beteiligt, der HH und der MW, aber ich glaube, der Hr. HH hat mehr getan.
Frage: Hat es irgendeinen anderen Chef oder sonstigen leitenden Angestellten bei der Fa. JB-KG gegeben?
Wenn der Hr. HH nicht dagewesen ist, dann haben der Al und der P angeschafft. Daheim war es der Hr. HH, und auf den Baustellen der P und der Al.
Frage: Kennen sie einen JR?
Den Namen habe ich gehört, aber persönlich kenne ich den nicht. Den Namen habe ich durch Hrn. HH kennen gelernt. Was er da erzählt hat über den JR, das weiß ich nicht mehr so genau, das kann ich nicht mehr sagen.
Frage: Hat dieser JR ihrer Wahrnehmung nach irgendetwas mit der Fa. JB-KG zu tun gehabt?
Da habe ich keine Ahnung. Was ich weiß eher nicht. Ich habe ihn nie im Büro oder sonst wo gesehen, ich weiß nicht einmal, ob es den wirklich gibt.
Frage: Hat der JR mit der Geschäftsführung etwas zu tun gehabt? War der bei irgendeiner Besprechung dabei?
Ich glaube, mit der Geschäftsführung hat der nichts zu tun gehabt. Ich habe nie gesehen, dass der bei einer Besprechung dabei war.
cc) Zeugenaussage JH:
Hr. JH hat Büroräumlichkeiten an die Fa. JB-KG vermietet. Bei seiner Zeugeneinvernahme vom 8.5.2008 nach der StPO hat er folgendes angegeben:
Ich habe im Jahre 2005 einen Büroraum im EG mit sanitären Anlagen an die JB-KG vermietet. HH war damals mein Steuerberater oder Buchhalter, und der hat mich gefragt, ob ich ihm nicht einen Büroraum vermieten könnte. Das war irgendwann Anfang des Jahres 2005. Er hat den Raum gekannt und hat ihn sich nochmals angeschaut, am Anfang er und danach mit dem Hrn. MW, glaube ich. Ich weiß nur, dass er mir auf jeden Fall einmal den Hrn. MW vorgestellt hat. Nach der Besichtigung ist die Miete mündlich vereinbart worden, einen schriftlichen Mietvertrag hat es nicht gegeben. Es ist eine Miete samt Betriebskosten in Höhe von € 300,00 monatlich vereinbart worden. Diese Miete ist jedoch nicht bezahlt worden, es ist eine Gegenrechnung mit der Arbeit, die er für mich als Buchhalter gemacht hat, erfolgt. Sie haben dann einige Schreibtische, ich glaube es waren drei, hineingestellt, einen Kühlschrank, einen größeren Tisch und anderes Mobiliar sowie Computer, was halt dazu gehört. In diesem Büro haben sein Sohn, der heißt A., seine damalige Freundin K, den Familiennamen weiß ich nicht, der HH selber und fallweise der MW gearbeitet. Sie haben irgendwas mit Bau gemacht, Eisenbiegen, ich glaub dass sie vom Eisenbiegen geredet haben. Wie lange das Mietverhältnis gedauert hat, kann ich jetzt schwer sagen, das ist dann langsam abgeklungen, sie waren immer weniger da. Ich glaube, es hat insgesamt 10 Monate gedauert. Meines Wissens waren nur die angegebenen Personen im Büro tätig, soweit ich das mitbekommen habe. Am Ende des Mietverhältnisses ist das Büro wieder ausgeräumt worden, ich glaube das war mehr Familiensache der Hs. So genau weiß ich das auch nicht, beim Ausräumen sind mir weiters keine Leute aufgefallen, die ich nicht gekannt hätte. Es ist auch in Etappen ausgeräumt worden.
Frage: Kennen sie einen JR?
Nein, kenne ich nicht. Vielleicht habe ich ihn einmal gesehen, aber das weiß ich jetzt nicht.
Frage: Haben sie gewusst, dass sie mit der JB-KG einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hatten?
Abgeschlossen habe ich ihn mit dem HH, mehr oder weniger. Zuerst war es ich glaube die HWB, es war ein Schild drauf heraußen, und irgendwann ist dann einmal der Firmenname JB-KG aufgetaucht. Die haben die Schilder gewechselt, dann waren überhaupt einmal zwei Schilder drauf, ich habe mich aber auch weiters nicht darum gekümmert. Für mich war der H der Ansprechpartner, mit dem MW selber habe ich auch nix mehr zu tun gehabt.
Frage: Haben sie zu Beginn des Mietverhältnisses gewusst, dass es eine JB-KG gibt?
Nein. Dieser Name ist auf einmal auf einem Firmenschild aufgetaucht, sie wissen eh, die Plastiktaferl, die man hinaufpicken kann. Wie ich das Mietverhältnis abgeschlossen habe war ich der Meinung, dass der HH der Mieter ist, für mich war auch der H immer Ansprechperson, weil er immer abgerechnet hat, wie gesagt, er hat gegengerechnet.
Frage: Hat es weitere Geschäftsbeziehungen zu Herrn HH bzw. zur JB-KG gegeben?
Nein. Hr. HH hat aber einmal angefragt, ob er Bauarbeiter bei mir unterbringen könnte. Ganz am Anfang ist das einmal im Gespräch gewesen. Es ist aber nichts geworden draus. Das war alles in 2005, hübsch in einem Zug.
dd) Zeugenaussage MG:
Hr. MG hat für die JB-KG Visitenkarten angefertigt. Bei seiner Zeugeneinvernahme vom 13.5.2008 nach der StPO hat er folgendes angegeben:
Damals hat es sich um das Einzelunternehmen MG gehandelt. Wenn mir die Rechnung vom 4.4.2005 über die Herstellung von Visitenkarten der JB-KG vorgehalten wird, so gebe ich zu diesem Auftrag folgende Auskünfte: Das ist schon lang aus, aber ich weiß schon, wie das gelaufen ist. Es ist gegangen um eine Gestaltung bzw. um die Umsetzung eines Logos, das war eine Neugründung glaube ich. Eine normale Geschichte, der Kunde kommt, bestellt, ich mache. Damals habe ich für den MW die ganze Werbung gemacht. Und der MW hat mir den Komischen da vorbeigeschickt. Das war einer, der hat nicht gescheit Deutsch können, Namen merke ich mir sowieso nicht, das war ein Ausländer, der war heroben, weil der hat die Firma in L unten gehabt, und der hat gesagt ich soll ihm eine Gestaltung machen für die neue Firma, die er gegründet hat oder die er gründen wird. Das war ein bisschen vorher, die Rechnung war vom 4.4., und da war er ein bisschen vorher da, ich brauche ca. eine Woche oder eineinhalb Wochen für eine solche Produktion. Das ist produziert worden, das ist im Grunde genommen von einem anderen wieder geholt worden, das war ein Arbeiter oder was weiß ich was von ihm. Den der bestellt hat und den der abgeholt hat habe ich nur ein einziges Mal gesehen, die haben nachher nichts mehr nachbestellt, das war eine Firma und ein Auftrag und fertig. Zahlung: Der was bestellt hat ist natürlich nicht gekommen, das war dann 2 oder 3 Tage später, da habe ich dann beim MW angerufen was da los ist, weil den JR habe ich nicht erwischt am Telefon. Da hat sich dann 2 bis 3 Tage der HH gemeldet und hat mir angeboten, dass er gegengerechnet, weil ich ihm sowieso noch was schuldig war, und das war der ganze Zauber.
Frage: Legen sie bitte alle Unterlagen zu diesem Auftrag vor, von der Bestellung, Schriftverkehr, Zahlungsbelegen, etc. .
Der Auftrag ist mündlich gewesen, der war persönlich da, abgeholt ist von einem anderen geworden mit der Begründung, dass der Chef noch am selben Tag kommt zur Bezahlung, und gekommen ist er nicht. Es gibt keinerlei Unterlagen über die Gestaltung und Produktion mehr dazu, weil die Computerdaten habe ich nicht mehr aufgehoben, weil es die Firma nicht mehr gibt. Es gibt nur mehr die Rechnung. Ich habe voriges Jahr eine Serverumstellung gehabt, und da habe ich die alten Daten die ich nicht mehr brauchte gelöscht.
Frage: Wann hat die Abholung der bestellten Waren stattgefunden?
Das war am Datum der Rechnung, vielleicht einen Tag früher oder später, im Grunde genommen schreiben wir die Rechnung immer gleich.
Frage: Laut Rechnung sind die Visitenkarten am 27.1.2005 geliefert worden. Bleiben sie bei ihren soeben gemachten Aussagen?
Ja.
Frage: Es war also nur ein einziges Mal der Hr. JR hier und hat diese Bestellung gemacht, und es war nur ein einziges Mal ein weiterer Ausländer hier und hat die Bestellung abgeholt?
Ja, weil wenn da jetzt irgendwas war, dass er Visitenkarten brauchte, dann wird das gemacht und geht hinaus und wird verrechnet. Das wird von meinen Leuten gemacht, das wäre ja ein Wahnsinn, wenn ich alles wissen müsste. Dass da genau einer bestellt hat und ein anderer abgeholt hat, das weiß ich hundertprozentig, weil da war ich ja da.
Frage: Vorgehalten wird ihnen nochmals die Rechnung vom 4.4.2005, ausgestellt an die HWB JB-KG (siehe Beilage zur Niederschrift): Auf dieser Rechnung sind insgesamt Lieferungen und Leistungen angeführt, die an 9 verschiedenen Tagen durchgeführt worden sind in der Zeit vom 27.1.2005 bis zum 4.4.2005. Dass da nur ein einziges Mal ein Ausländer da war und alles bestellt hat und nur ein einziges Mal ein anderer Ausländer alles abgeholt hat, kann nicht zutreffend sein. Nehmen sie dazu bitte Stellung.
Ich weiß von einmal dass er da war, weil da war ich auch im Haus, wer das andere, was nachproduziert worden ist, abgeholt oder bestellt hat, das kann ich als Person nicht sagen.
Frage: Wie hat der JR ausgeschaut? Beschreiben sie bitte diese Person.
Der hat fast nicht Deutsch können, das weiß ich. Das war ein brünetter, eher dunkler Typ, mittelgroß, eher schlank.
Frage: Mit wem haben sie den Logoentwurf, der ganz oben auf der Rechnung angeführt ist, besprochen?
Das Logo ist besprochen worden mit dem JR, und das hat so ausgeschaut, dass der schon gewusst hat was er will, und ich habe das grafisch umgesetzt, grafisch in die Form gebracht, dass das nach was ausschaut. Der ist gekommen, der hat Blockbuchstaben gehabt, dem habe ich den Logoentwurf gemacht und habe ihm ich glaube sogar damals was hinuntergefaxt. Der hat dann gesagt produzieren, das weiß ich wirklich nicht mehr wie und was.
Frage: Was heißt die Abkürzung "HWB" laut Logo?
Das ist ein Pseudonym oder was weiß ich was. Der hat das hergelegt, da hat er schon alles gewusst was er haben will. Das ist genauso wie Samsung oder TopBau, das sind so wie es ausschaut Phantasienamen. Hat ja jeder schon eine Abkürzung.
Frage: Laut ihrer Aussage war Hr. JR bei ihnen. Was auffällt ist der Umstand, dass er offensichtlich für die Herren HH, AH, MW, DSV und für die Damen GH und KB Visitenkarten produzieren hat lassen. Für sich selbst wurden jedoch keine Visitenkarten erzeugt. Was sagen sie dazu? War er der Firmenchef?
Was soll ich dazu sagen. Wenn der kommt und sagt er braucht Visitenkarten dann produziere ich die, wenn er sagt er braucht welche für sie produziere ich die auch. Ich kann mich sicher erinnern, dass beim Logoentwurf auch Visitenkarten für den JR dabei waren, bei der Gestaltung für die Visitenkarten, aber produziert wurden die nicht, bzw. das weiß ich nicht ob die produziert worden sind.
Frage: Legen sie bitte die Belege über die Gegenverrechnung und den Zahlungsbeleg über die Restzahlung vor.
Die Buchhaltung liegt bei der Fr. GH, da können sie sich alles anschauen.
Frage: In welcher Beziehung stehen sie zu den Herren HH und MW?
Der MW war eine Kundschaft, den gibt es auch nicht mehr. Den Hrn. HH sehe ich auch ab und zu, weil GH die Buchhaltung für mich macht.
Frage: Wieso haben sie gewusst, dass der eine Ausländer, der die Bestellung aufgegeben hat, der JR war?
Weil er sich wahrscheinlich vorgestellt hat. Visitenkarte hat er da keine gehabt. Wie er zu mir gekommen ist hat der gar nichts gehabt.
Frage: Der Zeuge macht noch folgende ergänzende Angaben:
Gelöscht wurden nur die Dateien über die grafische Gestaltung, etc.. Die Buchhaltungsunterlagen sind alle noch vorhanden.
ee) Zeugenaussage RD:
Hr. RD ist leitender Angestellter der HTB, und die HTB hat Zahlungen auf das X-Konto 1221, lautend auf AH, geleistet. Bei seiner Zeugeneinvernahme vom 1.8.2008 nach der StPO hat er folgendes angegeben:
HH, ein kleiner Dicker mit einem Vollbart, und MW waren bei mir im Büro und auch auf der Baustelle in Le, und haben mit der HTB eine Geschäftsanbahnung bezüglich Mauerungsarbeiten gemacht. Die Aufträge bzw. die Verträge wurden mit den einzelnen Leuten abgeschlossen, wie die alle genau geheißen haben, weiß ich nicht mehr. Der Name Li auf dem vorgelegten Kontoauszug sagt mir gar nichts. Ich schätze, es hat sich um vier bis fünf Leute gehandelt, ich glaube das waren Polen. Sie haben Mauerungsarbeiten auf der Baustelle Reihenhausanlage in Le gemacht. Angefangen hat die Baustelle für uns am 4.10.2004, wann die genau da waren, weiß ich heute nicht mehr. Ich weiß nicht mehr, ob die noch im alten Jahr da waren oder erst 2005, wahrscheinlich waren sie Anfang 2005 bei mir. Ich schätze, sie waren ca. ein Monat da, wenn sie einen Monat überhaupt überlebt haben. MW und HH waren unsere Ansprechpersonen, es hat Probleme gegeben, weil die Arbeiten nicht dem Stand der Technik entsprochen haben, und da habe ich mit MW und HH Kontakt aufgenommen. Auf der Baustelle hat es einen polnischen Vorarbeiter gegeben, der einigermaßen Deutsch gesprochen hat. Nach ca. 14 Tagen bis ein Monat habe ich sie wieder weggeschickt, weil sie die Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt haben.
Das war die einzige Geschäftsbeziehung, die wir mit MW und HH gehabt haben. MW kenne ich schon länger, weil er selbst eine Handelsfirma mit Baumaterialen gehabt. Hr. MW kommt nach wie vor noch zur HTB als Vertreter der Fa. ISG (UID-Nr. ATU 345). Manchmal kommt er auch mit Professionisten daher und will Aufträge vermitteln. Ich lege dazu einige Schriftstücke vor. Das macht er sicher von sich aus. Wir zahlen dafür keine Provision, wir bekommen noch einen Haufen Geld von ihm, weil er bei uns im Lagerplatz in SV eingemietet war und nicht bezahlt hat und nun in Konkurs ist.
ff) Zeugenaussage IGD:
Hr. IGD ist Geschäftsführer der Fa. BGS, und die BGS hat Zahlungen auf das X-Konto 1221, lautend auf AH, geleistet. Bei seiner Zeugeneinvernahme vom 1.8.2008 nach der StPO hat er Folgendes angegeben:
Wir haben akquiriert einen Auftrag bei der Fa. JWI
über die Sanierung von Wohnungen in der HG in L. Den Hrn. MW habe ich schon ewig vorher gekannt. Hr. MW hat mir gesagt, er hat gute Leute, die angemeldet sind bei uns und selbständig arbeiten. Das waren Polen, Kroaten, glaube ich. Ich habe den Auftrag übernommen für Planung, Bauleitung und Bauausführung. Für die Bauausführung hat mir Hr. MW die Leute zur Verfügung gestellt. Das war sicher 2004, ich verweise auf das Anbot an die JWI vom 4.10.2004, im Zuge dieses Anbotes ist auch diese Geschäftsbeziehung mit MW zu Stande gekommen: MW hat diese Leute als Vermittler mir zur Verfügung gestellt. Daraufhin sind die Arbeiten gemacht worden, und ich habe eine Rechnung von StK erhalten. Die genaue Anzahl der Arbeiter kann ich nicht mehr sagen, ich glaube, es waren drei oder vier. Hr. HH war damals der "persönliche Finanzberater" des MW, MW sagte zu mir: "Das ist mein Steuerberater." Hr. HH war anfangs nicht dabei, Ende des Jahres 2004 ist er dann aufgetreten, er war auf einmal da und hat sich wichtig gemacht, diesen Eindruck hatte ich. Laut der Information, die ich von Hrn. MW erhalten habe, hat sich Hr. HH um die Arbeiter gekümmert, dass alles regulär und rechtlich korrekt abläuft. Das war auch eine Bedingung von mir, das alles rechtlich und richtig abläuft. Dann haben wir das durchgezogen, und StK hat mir halt dann die Rechnung gelegt und ich habe sie zum Teil bezahlt. Schriftliche Verträge oder Aufträge mit den Herren MW und HH und den Arbeitern gibt es nicht, das war rein auf mündlicher Basis. Die Auftragsverhandlungen mit der JWI wurden ausschließlich von mir mit dem Hrn. MW und der JWI durchgeführt, Hr. MW war da eigentlich meine rechte Hand. Hr. HH war für mich nicht auftragsrelevant, mit dem habe ich keine Besprechung gehabt, ich habe ihn glaube ich nur zwei Mal gesehen. Einmal war er mit dem MW bei mir im Büro und einmal habe ich ihn auf der Baustelle gesehen. Die Bauaufsicht haben Hr. MW und ich gehabt. Beauftragt war konkret ich damit. Der Hr. MW hat das Material beigestellt, das soll er an StK liefern und verrechnen. Das habe ich aber nicht nachvollzogen. Ich habe die ganzen Arbeiten an den StK bezahlt und kein Material, ich habe nie eine Materialrechnung gesehen. Die Fa. StK hat zuerst eine Rechnung an JWI gelegt, JWI hat aber verlangt, dass diese Leistungen über mich abgerechnet werden sollten, daraufhin habe ich diese Rechnung vom 10.12.2004 bekommen, und die habe ich weiterfakturiert an die Fa. JWI.
Frage: Warum haben sie den Geldbetrag auf ein Konto von AH überwiesen?
Ich habe den Betrag auf ein Konto überwiesen, das mir angegeben worden ist. Diese Kontonummer dürfte ich von HH bekommen haben, bzw. ist diese Kontonummer auf der ersten Rechnung, die noch an die JWI adressiert war, draufgestanden. Mit den Arbeitern selber habe ich nie Kontakt gehabt, nur auf der Baustelle. Hr. HH hat mir gesagt, die Rechnungen und alles andere mit der Fa. StK macht er.
Frage: Hat es noch weitere derartige Geschäfte gegeben?
Nein, weil es schon Probleme beim ersten Auftrag gegeben hat. Insgesamt hat es sich um drei Wohnungen gehandelt.
Frage: Hat es noch weitere Zahlungen gegeben?
Ja, es hat noch eine Barzahlung gegeben in Höhe von € 7.000,00. Die Beträge iHv € 7.000,00 und € 2.400,00 wurden von der JWI an mich am 22.3.2005 überwiesen, die 2.400,00 habe ich für meine Leistungen erhalten, und die 7.000,00 habe ich bar weitergezahlt, entweder an MW oder an Hrn. HH. Ich werde die Quittung noch suchen und nachreichen. Wenn diese € 7.000,00 nicht bezahlt worden wären, hätten die Arbeiter nicht weitergearbeitet.
gg) Zeugenaussage BD:
Fr. BD ist die Gattin des Geschäftsführers der Fa. BGS, Hrn. IGD, und macht für die BGS Büroarbeiten. Bei ihrer Zeugeneinvernahme vom 1.8.2008 nach der StPO hat sie Folgendes angegeben:
Ich habe Hrn. HH nur ein- oder zweimal gesehen. Mein Gatte hat damals im Jahr 2005 immer gesagt, ich soll nachschauen, ob das Geld schon an uns überwiesen wurde, ob wir es schon auf dem Konto haben. Hr. HH hat immer gedrängt und wollte rasch Geld sehen. Nachdem das Geld auf unserem Konto eingelangt war, hat es mein Gatte bar behoben und wir haben es dann bar im Büro gehabt. Hr. HH hat das Geld dann persönlich abgeholt. Normal müssten wir da einen Beleg dazu in der Buchhaltung haben, die Buchhaltung liegt beim Steuerberater Ha. Ich war bei der Geldübergabe dabei. Das war ca. zu Ostern, und Hr. HH hat mir im Gespräch gesagt, dass die Ausländer, die er auszuzahlen hatte, ihn schon in seinem Garten besucht hatten um ihr Geld einzufordern. Wahrscheinlich haben sie für ihn gearbeitet und kein Geld bekommen, das vermute ich, was wirklich war, kann ich nicht sagen.
b) Bankkonten:
Auf dem Konto bei der X mit der Nummer 1221, lautend auf AH sind Betriebseinnahmen der Fa. JB-KG eingegangen. Zeichnungsberechtigt waren auf diesem Konto die folgenden Personen:
AH, geb. 11.11.11
GH, geb. 12.12.12
Der Finanzverwaltung liegt dazu der Kontoeröffnungsauftrag vom 10.11.2004 vor, eingegangen bei der PSK am 16.11.2004. Laut Unterschriftenprobenblatt vom 7.7.2005 wurde die Zeichnungsberechtigung der Fr. GH widerrufen.
Auf dem Konto bei der SpK mit der Nummer 1188, lautend auf Fa. JB-KG, sind Betriebseinnahmen eingegangen. Zeichnungsberechtigt waren auf diesem Konto die folgenden Personen:
HH, geb. 33.33.33
MW, geb. 13.13.13
JR
, geb.
34.34.34
Der Finanzverwaltung liegt dazu der Kontoeröffnungsauftrag vom 4.4.2005 vor.
HH und GH sowie AH wurden aufgefordert, alle zur JB-KG vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Sie haben dazu stets angegeben, dass sie über keinerlei Unterlagen (EA-Rechnung, Kassabelege, Bankbelege, Schriftverkehr, etc.) mehr verfügten, diese seien an JR ca. Ende 2005 übergeben worden. Die Finanzverwaltung war daher auf die Auskunftserteilung durch die Banken angewiesen, die im Zuge des laufenden Finanzstrafverfahrens die Kontounterlagen vorgelegt haben. Folgende Betriebseinnahmen wurden auf diesen Konten festgestellt:
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Erlöse Konto Sparkasse:
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179.632,29
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Erlöse Konto X:
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50.475,43
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230.107,72
Die Detailauswertung dieser Bankkonten ist in der Beilage 1 zu diesem Besprechungsprogramm dargestellt. Eine Verprobung der Bankeinnahmen 2005 mit der von Fr. GH für die JB-KG erstellten EA-Rechnung lässt darauf schließen, dass bisher nur die Bankeinnahmen von der AMB-GmbH angesetzt wurden. Die X-Kontounterlagen aus dem Jahre 2004 liegen nicht vor, da das Finanzstrafverfahren ursprünglich nur den Zeitraum 2005 betroffen hat und somit eine Anforderung von der X nicht möglich war. Es muss jedoch auch schon 2004 Kontobewegungen gegeben haben, da der Saldo zum 1.1.2005 € 580,30 betragen hat.
Von Seiten der Betriebsprüfung wird vorweg auf folgende eklatante Widersprüche in den Aussagen der Zeugen HH, GH und MW vor dem UVS Salzburg hingewiesen:
Zitat Zeugenaussage HH vom 31.10.2007: "Ich selbst oder Herr MW hatten keine Bankvollmacht für die Firma JB-KG, auch meine Gattin nicht. Weder ich noch Herr MW oder meine Gattin waren im Besitz einer Bankvollmacht im Sinne einer Zeichnungsberechtigung. Weder ich noch Herr MW oder meine Gattin waren zeichnungsberechtigt für irgendein Bankkonto der Firma JB-KG." Angesichts der vorliegenden Bankdaten handelt es sich bei dieser Aussage offensichtlich um eine Falschaussage.
Zitat Zeugenaussage MW vom 23.1. 2008: "Ich war jedenfalls nicht zeichnungsberechtigt für die Firma JB-KG und habe auch nichts unterzeichnet." Offensichtlich hat Hr. MW als Zeuge vor dem UVS Salzburg seine Zeichnungsberechtigung auf dem Sparkassenkonto der JB-KG verschwiegen.
Der Betriebsprüfung liegen sämtliche Barauszahlungsbelege vom Sparkassenkonto Nr. 1188 vor: Es wird festgestellt, dass kein einziger Barauszahlungsbeleg von JR quittiert wurde, offensichtlich wurden sämtliche Barbehebungen von HH getätigt, dies geht aus der Namensparaphe hervor. Mit Buchungsdatum 28.7.2005 wurden vom angeführten Sparkassenkonto € 336,00 auf das X-Konto des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr überwiesen. Bei der auf den Kontodaten ersichtlichen Steuernummer 121212 handelt es sich um das Finanzstrafkonto des HH. Offensichtlich hat Hr. HH Privatentnahmen vom Sparkassenkonto der JB-KG getätigt und damit eine Finanzstrafe bezahlt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch die Barabhebungen zumindest teilweise für private Zwecke der Familie HB verwendet wurden.
Der Betriebsprüfung liegen weiters die Belege für zwei Überweisungen vom Sparkassenkonto 1188 an die Fa. PG-GmbH in K vor: Laut diesen Belegen wurden Gaslieferungen im Umfang von € 2.575,49 (Zahlung 6.5.2005, Rechnungsdatum 22.3.2005 und Lieferdatum 7.3.2005) und € 1.624,86 (Restzahlung 25.4.2005, Rechnungsdatum 31.12.2004 und Lieferdatum 24.12.2004) vom Sparkassenkonto der Fa. JB-KG
überwiesen. Lieferort für diese Gaslieferungen war E8, es wurde der Gastank auf dem Mietwohngrundstück der Fr. GH betankt. Daraus ist unmittelbar ersichtlich, dass Fr. GH Privatentnahmen vom Sparkassenkonto der JB-KG getätigt hat. Äußerst ungewöhnlich ist die weitere Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Gaslieferung vom 7.3.2005: Diese Kosten, die ohnehin vom Firmenkonto der JB-KG beglichen wurden, wurden laut dem Barzahlungsbeleg vom 25.4.2005 mit dem Text "Quartier, Gastank" und dem Betrag von € 2.575,49 nochmals der JB-KG angelastet. Dies erscheint äußerst ungewöhnlich: Wenn Hr. JR als alleiniger Komplementär der JB-KG tatsächlich auf das Sparkassenkonto Zugriff gehabt hätte, dann hätte er mit Sicherheit diese Gaslieferung nicht noch ein zweites Mal bar bezahlt! Nicht nachvollziehbar ist außerdem die Zahlung vom Konto der JB-KG für eine Gaslieferung in E8 vom 24.12.2004: Zu diesem Datum hat es die JB-KG noch gar nicht gegeben, sie wurde erst am 10.1.2005 errichtet (Datum Gesellschaftsvertrag). Daraus ist zu schließen, dass JR tatsächlich keinen Zugriff auf das Sparkassenkonto 1188 gehabt haben kann.
Im Zuge der laufenden Betriebsprüfung wurde die Vorlage aller Kontodaten zum X-Konto von Hrn. AH angefordert. Am 22.8.2008 ging dazu die Stellungnahme des Hrn. HH ein:
"Ich habe Ihnen schon mehrmals erklärt, dass ich keine Unterlagen habe und dass diese an Herrn JR zurückgegeben wurden. Ich bin erfreut darüber, dass Sie jetzt festgestellt haben, dass die ersten Einkünfte der JB-KG auf das Konto meines Sohnes eingegangen sind, das hatten wir bei der Überprüfung vom Finanzamt Amstetten und auch bei der Überprüfung von der KIAB bereits bekannt gegeben und vorgelegt. Weiters haben wir auch erklärt warum das Konto vorerst auf den Namen meines Sohnes lautete; Herrn JR als Ausländer wurde bei der X nach ca. zweiwöchiger Prüfung mitgeteilt, dass er kein Konto eröffnen kann. Da die Geschäfte schon gelaufen sind, brauchte er dringend eine Bankverbindung und so wurde aus Überbrückung das so gemacht.....".
Dazu wird von Seiten der Betriebsprüfung auf folgende Widersprüche hingewiesen:
Die Aussage, wonach Hr. JR als Ausländer kein Konto eröffnen könne, wird als Schutzbehauptung zurückgewiesen und ist außerdem durch die Tatsache, dass in der Folge das Sparkassenkonto angelegt werden konnte, widerlegt.
Der Kontoeröffnungsantrag für das X-Konto, das auf AH lautet, ist mit 10.11.2004 datiert. Somit müsste der behauptete und von der X abgewiesene Erstantrag des JR zumindest Ende Oktober 2004 gestellt worden sein. Wenn nun Hr. HH angibt, dass zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte schon gelaufen sind und daher dringend eine Bankverbindung gebraucht wurde, so ist daraus unmittelbar zu schließen, dass die Geschäftstätigkeit mindestens schon Anfang Oktober 2004 begonnen wurde und nicht erst mit der Gründung der JB-KG.
Nicht erklärt wird durch die oa. Auskunft des Hrn. HH, warum auf dieses Konto dann Erlöse eingegangen sind, die unter völlig anderen Namen abgerechnet worden sind (zB. Li, StK).
c) Sonstige Beweismittel:
aa) Ausgangsrechnungen der JB-KG an AMB-GmbH:
Auf den Ausgangsrechnungen der JB-KG ist als Firmenkopf links oben groß das Logo "HWB" ersichtlich, was offensichtlich HiWiB bedeutet. Ziemlich klein ist darunter der Schriftzug "JB-KG" per Adresse 0001 StP, E8, angebracht. Unter dieser Adresse stehen die Telefonnummer 01230 und die Faxnummer 01231. Bei diesen Nummern handelt es sich um die Fax- und Telefonnummer des Buchhaltungsbüros GH in L, T1. Festgestellt wird, dass auf den Ausgangsrechnungen des Buchhaltungsbüros GH die gleiche Telefon- und Faxnummer aufscheint.
Im April 2005 wurden die Firmenadresse und die Telefon- und Faxnumern geändert auf Zweigstelle L, HSt und 01232 und 01233. Gleichzeitig wurde die Bankverbindung vom X-Konto auf das Sparkassenkonto umgestellt.
bb) Schriftverkehr AMB-GmbH an JB-KG:
Der gesamte Schriftverkehr der AMB-GmbH (BWL) an die JB-KG ist adressiert entweder "z.Hd.: Hr. HH
" per Fax 01231 oder "z.Hd. Hrn. HH, Hrn. MW " per Fax 01231 und 01232. Bei der ersten Faxnummer handelt es sich um die Faxanschlüsse des Buchhaltungsbüros GH, die zweite Faxnummer muss Hrn. MW zuordenbar sein. Der Inhalt dieses Schriftverkehrs betrifft durchwegs Mängelrügen und Probleme mit den Arbeitern auf den Baustellen. Festgestellt wird, dass kein einziger Geschäftsbrief der AMB-GmbH zur JB-KG an den Komplementär und somit einzigen Vertretungsbefugten JR gerichtet ist, es wurde stets nur an die Herren HH und MW geschrieben.
cc) Schriftverkehr JB-KG an AMB-GmbH:
Die Schreiben der JB-KG gingen regelmäßig per Fax an das BWL. Die vorliegenden Schriftsätze weisen folgende grammatikalische Besonderheiten auf: Die Konjunktion "dass" wird grundsätzlich ohne Doppel-S geschrieben, wobei stets auch auf die Setzung eines Beistriches verzichtet wird. Bei diesen Besonderheiten handelt es sich offensichtlich um Eigenheiten des Hrn. HH, da sie der Betriebsprüfung auch aus anderen Eingaben bekannt sind. Dieser Schriftverkehr wurde außerdem stets von Hrn. HH unterzeichnet oder zumindest paraphiert. Bei der AMB-GmbH ist kein einziges Schreiben eingegangen, das von JR unterzeichnet worden wäre.
dd) Detailaufträge AMB-GmbH an JB-KG :
Auf der Grundlage des Rahmenauftrages vom 24.1.2005, auf dem offensichtlich die Unterschrift des JR nicht authentisch ist (siehe Punkt ff, Unterschriftenproben), wurden für die einzelnen Baustellen jeweils "Auftragsschreiben - Anlage zum Hauptvertrag vom 24.1.2005" ausgestellt. Es wird festgestellt, dass auch auf diesen Auftragsschreiben der Namenszug "JR" nicht mit der Musterunterschrift des JR vom 14.1.2005 übereinstimmt, die im Firmenbuch ersichtlich ist. Offensichtlich wurden auch diese Unterschriften auf den Detailauftragsschreiben gefälscht. Auf dem der Betriebsprüfung vorliegenden Auftragsschreiben wurde als Ansprechpartner bzw. Baustellenverantwortlicher "Hr. HH" mit der Telefonnummer 0135 genannt.
ee) Auftrag HTB - Abrechnung über PW:
Der Finanzverwaltung liegen der Werkvertrag mit PW vom 5.11.2004 sowie die zugehörige Rechnung vom 11.12.2004 vor. Demnach rechnet ein PW per Adresse 0001 StP, E8, mit der HTB Maurerarbeiten iHv € 4.583,28 ab. Dieser Betrag wurde von der HTB am 28.1.2005 auf X-Konto 1221, lautend auf AH, überwiesen. Über diese Einnahmen konnte daher nicht PW verfügen, sondern die Familie HB. Bei dem auf der Rechnung aufscheinenden Polen handelt es sich tatsächlich um einen Scheinselbständigen, der von der HW-GesbR als Arbeiter beschäftigt wurde. Diese Rechnung wurde per Fax an den Kunden übermittelt, und auf dem oberen Rand ist als Faxabsender die Nummer 0043/01231 und der Name "office HB" ersichtlich. Tatsächlich wurde diese Rechnung offensichtlich von Herrn HH oder von Frau GH ausgestellt.
ff) Auftrag BGS - Abrechnung über StK:
Der Finanzverwaltung liegt Rechnung vom 10.12.2004 vor. Demnach rechnet ein StK per Adresse 0001
StP, E8, mit der Fa. JWI Maurerarbeiten iHv € 13.798,80 ab. Diese Rechnung wurde in der Folge auf Betreiben der JWI wieder storniert, es wurde daraufhin mit der BGS abgerechnet, und diese verrechnete diese Leistungen weiter an die JWI. Der Betriebsprüfung liegt daher auch die neue Rechnung vom 14.2.2005 vor, in welcher dieser StK nun € 26.400,00 mit der BGS abrechnet. Ein Betrag iHv. 8.924,00 wurde von der BGS am 5.1.2005 auf X-Konto 1221, lautend auf AH, überwiesen. Über diese Einnahmen konnte daher nicht StK verfügen, sondern die Familie HB. Bei dem auf dieser Rechnung aufscheinenden Polen handelt es sich tatsächlich um einen Scheinselbständigen, der von der HW-GesbR als Arbeiter beschäftigt wurde. Diese Rechnung wurde per Fax an den Kunden übermittelt, und auf dem oberen Rand ist als Faxabsender die Nummer 0043/01231 und der Name "office HB" ersichtlich. Tatsächlich wurde diese Rechnung offensichtlich von Herrn HH oder von Frau GH ausgestellt.
gg) Stampiglie HWB:
Die Stampiglie der Janus Bau zeigt das folgende Bild:
(siehe Besprechungsprogramm)
Dass das Logo HIWI offensichtlich HB
Wm bedeutet, wurde bereits dargestellt. Festgestellt wird jedoch weiters, dass die beiden Mobiltelefonnummern 0664 und 0456 den Herren MW und HH zuzuordnen sind. Auffällig ist, dass eine Telefonnummer des einzigen Komplementärs und somit Alleinvertretungsbefugten JR nirgends aufscheint. Nach Einrichtung des Büros in 4222 L, HSt wurde der Firmenstempel abgeändert:
(siehe Besprechungsprogramm)
hh) Unterschriftenproben JR:
Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht St. Pölten ist folgende beglaubigte Musterunterschrift des JR ersichtlich:
(siehe Besprechungsprogramm)
Der Betriebsprüfung liegen 2 Kopien der Exemplare des Hauptvertrages vom 24.1.2005 der JB-KG mit der AMB-GmbH vor. Beide Exemplare zeigen den folgenden Namenszug:
(siehe Besprechungsprogramm)
Daraus ist nach Ansicht der Betriebsprüfung unmittelbar ersichtlich, dass die Unterschriften auf den beiden Exemplaren des Hauptauftrages vom 24.1.2005 nicht authentisch sein können. Offensichtlich wurde diese Unterschrift auf dem Auftragsschreiben vom 24.1.2005 gefälscht.
ii) Beschluss Firmenbuchgericht vom 19.1.2005, übermittelt von der AMB-GmbH:
Der Betriebsprüfung wurde von der AMB-GmbH eine Kopie des Beschlusses über die Eintragung der JB-KG in das Firmenbuch vorgelegt. Offensichtlich hat die AMB-GmbH diesen Beschluss von HH und MW eingefordert, um damit die Geschäftspartnerin JB-KG zu überprüfen. Dieser Beschluss beinhaltet die Geschäftsanschrift StP, E8. Rechts unten wurde jedoch offensichtlich der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung vermerkt:
Büro Adresse:
A- LST
Tel.: 01230
Fax: 01231
c/o GH
Das Büro in Lst, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet.
jj) Gewerbeberechtigung Fa. JB-KG:
Fr. GH hat die Fa. JB-KG vor der Gewerbebehörde BH A vertreten. Dies geht aus den von der BH A beschafften Unterlagen hervor.
kk) Gewerbeberechtigungen für die sog. Scheinselbständigen:
Aus den bei der Gewerbebehörde vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Fr. GH die sog. Scheinselbständigen (polnische und ungarische Staatsbürger) vor der Gewerbebehörde BH A vertreten hat. Auf den Gewerbeanmeldungen wird auf "vertreten durch SBH - GH, 4222 - T1; Tel: 01230" verwiesen. Der Betriebsprüfung liegen Überweisungsbelege vor, aus denen ersichtlich ist, dass offensichtlich auch die Gebühren für die Gewerbeanmeldungen von Fr. GH
überwiesen wurden. Diese Überweisungen an die BH A erfolgten sowohl vom X
-Konto 1221, lautend auf AH, als auch vom betrieblichen Konto 4567, ihres Buchhaltungsbüros bei der OE. Festgestellt wird, dass die Gebühren für die Gewerbeanmeldung "HB für JJ" schon am 30.11.2004 vom Konto der Fr. GH
überwiesen wurden. Die Gewerbeanmeldung selbst ist bereits am 5.11.2004 bei der BH A eingegangen. Zum Zeitpunkt der Gewerbeabmeldungen waren die scheinselbständigen Polen und Ungarn vielfach nicht mehr greifbar, die Gewerbeabmeldungen wurden daher durchwegs nicht von den Scheinselbständigen selbst unterzeichnet, es dürfte sich vielmehr um die Unterschriften und Paraphen von GH und HH handeln. Das Schreiben der BH A vom 6.10.2005 an Hrn. RL weist folgenden Aktenvermerk auf, den die Sachbearbeiterin bei der BH A angebracht hatte:
(siehe Besprechungsprogramm)
Die an die ungarischen und polnischen Arbeiter gerichteten Schriftstücke der BH A wurden offensichtlich an deren Vertreterin GH zugestellt. Die Gewerbeabmeldung des KC vom 18.4.2005 wurde jedenfalls wie folgt unterzeichnet:
(siehe Besprechungsprogramm)
Diese Feststellungen stehen im Widerspruch zu der von Fr. GH vor dem UVS Salzburg am 25.9.2007 gemachten Zeugenaussage, wonach sie jedenfalls nicht die Vertreterin irgendeines der Arbeiter für die Gewerbebehörde gewesen sei.
ll) Barerlöse:
Der Betriebsprüfung liegt die Barquittung vom 23.3.2005 vor, mit der HH den Empfang von € 7.000,00 für den Auftrag der BGS bestätigt, der über den Scheinselbständigen StK abgerechnet worden war. Auf die Zeugenaussagen von Hrn. IGD und dessen Gattin BD wird hingewiesen. Somit konnten auch nicht erklärte Barerlöse in beträchtlicher Höhe nachgewiesen werden.
d) Bücher und Aufzeichnungen, Belege:
Vom Beginn der gewerblichen Tätigkeit an im Oktober 2004 bis Jänner 2005 wurden keine Bücher und Aufzeichnungen geführt. Erst nachdem die JB-KG installiert worden war, wurde von Frau GH eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt. Diese EA-Rechnung konnte jedoch nur mehr lückenhaft vorgelegt werden: Angeblich habe Hr. JR im Spätherbst 2005 alle Geschäftsunterlagen mitgenommen, eine Verprobung mit Belegen ist daher nicht möglich. Wie sich die Gesamtbeträge aus der EA-Rechnung im Detail zusammensetzen, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Es wurden trotz Aufforderung auch keine Bankbelege vorgelegt, obwohl diese jederzeit von den Banken besorgt hätten werden können. Festgestellt wird, dass Frau GH für die Führung der EA-Rechnung keine Entgelte in Rechnung gestellt hat. Laut dem Gesellschaftsvertrag der JB-KG hätte eigentlich eine doppelte Buchhaltung geführt werden müssen, da dort von Kapitalkonten ausgegangen wurde.
e) Vertretung der
JB-KG
vor der Finanzverwaltung:
Sowohl bei der Gründung der JB-KG (Antrittsbesuch) als auch bei Erhebungen und Außenprüfungen (GPLA) ist ausschließlich Fr. GH vor der Finanzverwaltung aufgetreten. Sie hat auch Niederschriften über (Schluss)Besprechungen und andere Eingaben im Namen der JB-KG unterzeichnet. Sie hat sogar noch im Jahre 2006 die mit ihrer Unterschrift versehene EA-Rechnung beim Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs eingereicht, zu einem Zeitpunkt, wo sich der einzige vertretungsbefugte Komplementär laut ihrer Aussage bereits abgesetzt habe. Festgestellt wird dazu, dass sie derartige Vertretungsbefugnisse als gewerbliche Buchhalterin gar nicht wahrnehmen durfte. Festgestellt wird weiters, dass Fr. GH für die Vertretung der JB-KG vor der Finanzverwaltung keine Entgelte in Rechnung gestellt hat.
II. Rechtliche Würdigung und Abgabenfestsetzung:
1. Zurechnung der Einkünfte
Gemäß
§ 2 Abs. 1 EStG und § 7 Abs. 1 KStG ist der Besteuerung "das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige während des Kalenderjahres bezogen hat." Das entspricht der Konzeption der Steuerschuldentstehung durch Tatbestandsverwirklichung (§ 4 Abs. 1 BAO). Demnach ist grundsätzlich derjenige Steuerschuldner, der den Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Steuerschuldner der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist deshalb derjenige, der den Einkommen- oder Körperschaftsteuertatbestand erfüllt. Wann dies der Fall ist, muss für die einzelnen Einkünfte anhand der §§ 2, 4 ff. EStG und der §§ 7 ff. und 13 ff. KStG beurteilt werden. Die Frage der Zurechnung von Einkünften ist daher ein Problem der Tatbestandsverwirklichung.
Einkünfte im Sinne des EStG sind Entgelte für am Markt angebotene Leistungen. Operiert man mit dem Begriff der Einkunftsquelle, so kann dementsprechend als Einkunftsquelle im Sinne des geltenden Einkommensteuerrechtes die entgeltliche Verwertung von Leistungen am Markt angesehen werden. Einkünfte aus Leistungen sind aber konsequenterweise dem zuzurechnen, der die Leistungen erbracht hat, konkreter: Der Herr des Leistungsverhältnisses ist der, auf dessen Rechnung im Innenverhältnis die Leistung erbracht wird. Entscheidend ist somit, wer über die Leistungserstellung disponieren kann, d.h. die Möglichkeit hat, Marktchancen zu nutzen, die Leistung zu variieren, im Extremfall auch zu verweigern, indem er seine Tätigkeit einstellt, Kapital zurückzieht, Mietverhältnisse kündigt, etc., und den Erfolg oder Misserfolg der Dispositionen treffen. Neben der Markteinkommenstheorie können für die Lösung des Problems der steuerlichen Zurechnung von Einkünften auch die Zurechnungsgrundsätze des § 24 BAO und das Veranlassungsprinzip beitragen. Grundsätzlich gibt es überhaupt keine Einkünfte, die ohne die Zuordnung von Vermögen zum Steuerpflichtigen auskommen. Denn zumindest schlagen sich die Einkünfte in steuerpflichtigen Einnahmen (Betriebseinnahmen, Einnahmen) und abzugsfähigen Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) nieder. Bei diesen handelt es sich aber um den Zugang (Zufluss) oder den Abgang (Abfluss) von Wirtschaftsgütern oder deren Werterhöhung oder Wertminderung. Sie sind dem Steuerpflichtigen nach dem Grundsatz des § 24 BAO zuzurechnen: Gem. Abs. 1 lit. d werden Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, diesem zugerechnet. Für die Zurechnung der Einkünfte ist weiters maßgeblich, wer tatsächlich am Markt teilnimmt, wer die einkunftsverschaffende Tätigkeit tatsächlich ausübt und insbesondere wer entscheidungsrelevant tätig ist (Veranlassungsprinzip).
Sind unter diesen Umständen die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben aus der Tätigkeit des Bau- und Betonstahlarmierungsgeschäftes und somit die daraus erzielten Einkünfte der Fa. JB-KG zuzurechnen? Laut Firmenbuchauszug FN 9876 ist Hr. JR der einzige Komplementär der JB-KG und somit als einziger Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft nach außen befugt gewesen: Konnte tatsächlich Hr. JR für die JB-KG
über die Leistungserstellung disponieren? Hatte tatsächlich die JB-KG die Möglichkeit, Marktchancen zu nutzen? Trafen Erfolg oder Misserfolg der Dispositionen tatsächlich die JB-KG? Hat tatsächlich die JB-KG durch ihren Komplementär JR am Markt teilgenommen und die einkünfteverschaffende Tätigkeit ausgeübt? Das willensbildende Organ bei der Ausübung des JR konnte auch tatsächlich nicht über die aus der Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Einnahmen verfügen, und er konnte auch keine Betriebsausgaben veranlassen! Er war auch zu keiner Zeit in der Lage, geschäftlich relevante Entscheidungen zu treffen. Die Einkünfte aus der Personalleasingtätigkeit sind daher keinesfalls der JB-KG zuzurechnen!
Wem sind die Einkünfte aus dem Baugewerbe und dem Eisenverlegegeschäft dann zuzurechnen? Von Seiten der Betriebsprüfung des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr wurde unzweifelhaft festgestellt:
1) MW hat den Auftrag mit der HTB angebahnt, die Auftragsverhandlungen mit Hrn. RD von der HTB sind ausschließlich über MW und HH gelaufen.
2) MW hat auch den Auftrag mit der BGS angebahnt. Die Auftragsverhandlungen mit Hrn. IGD sind ausschließlich über ihn gelaufen.
3) Beide Aufträge wurden mit Scheinrechnungen, lautend auf die Namen PW und StK, abgerechnet, und diese Rechnungen wurden offensichtlich vom Buchhaltungsbüro HB erstellt, vermutlich von HH.
4) Die Personen PW und StK sind den Vertragspartnern HTB und BGS gar nicht bekannt.
5) Die Zahlungen der HTB und der BGS sind auf dem X-Konto 1221
eingegangen und somit von der Familie HB vereinnahmt worden.
6) MW hat auch den Kontakt zur AMB-GmbH bzw. zu HW vom BWL hergestellt.
7) Die Auftragsverhandlungen mit Hrn. HW vom BWL sind ausschließlich von MW und HH geführt worden. Sie haben über die Vertragsannahme entschieden. Die Unterschrift des JR auf dem Hauptvertrag vom 24.1.2005 ist offensichtlich gefälscht.
8) HH und MW waren für den Kunden AMB-GmbH die einzigen Kontaktpersonen, JR war dort gar nicht bekannt. Der gesamte Schriftverkehr mit der AMB-GmbH ist über sie gelaufen.
9) HH hat den Betrieb des Eisenverlegegeschäftes organisiert. Er war für die Baustellenkoordination und Logistik zuständig.
10) HH hat zu diesem Zwecke gemeinsam mit den leitenden Angestellten AH und DSV und fallweise mit MW regelmäßig Organisationsbesprechungen durchgeführt. Bei diesen Besprechungen war in seltenen Fällen auch GH anwesend.
11) HH hat die polnischen und ungarischen und übrigen Bauarbeiter auf den einzelnen Baustellen zur Arbeit eingeteilt.
12) Für die Überwachung der Bauarbeiter auf den Baustellen und für den Fortgang der Arbeiten waren die beiden leitenden Angestellten AH und DSV im Auftrag des HH zuständig.
13) Ansprechpersonen für die Bauarbeiter waren HH, MW und der leitende Angestellte AH.
14) HH hat in Absprache mit MW die Arbeitnehmerin KB eingestellt.
15) HH hat das Büro von JH in L angemietet.
16) HH hat auch die für die gewerbliche Tätigkeit benötigten KFZ besorgt.
17) HH hat die Lohnabrechnung für die Arbeitnehmer durchgeführt. Er hat dazu die Arbeitsaufzeichnungen von den Arbeitern übernommen und die notwendigen Belege erstellt und über die Höhe der auszuzahlenden Löhne entschieden.
18) Die Arbeitnehmer wurden bar bezahlt von HH und fallweise auch von AH. In der Regel geschah dies in der Unterkunft in E8.
19) GH führte die Bücher und Aufzeichnungen der Mitunternehmerschaft. Ein Entgelt wurde für diese Tätigkeit nicht in Rechnung gestellt.
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0042-G/09
- Stammnummer
- 55717
- Gültig
- 11.10.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF