…von Personengesellschaften befasst, untersucht. Unvorgreiflich des Ergebnisses dieser Untersuchungen wird vom BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass in Fällen der vorliegenden Art die A-GmbH auf Grund des DBA-USA ein Anrecht besitzt, dass die in ihren Händen in Österreich besteuerten Einkünfte, von der…
…die unterschiedliche Zurechnung der Einkünfte (in Italien nach dem Intransparenzprinzip an die Gesellschaft, in Österreich nach dem Transparenzprinzip an die Gesellschafter) nicht dazu führt, dass eine der Gesellschaft vorgeschriebene Steuer bei den Gesellschaftern nicht anrechenbar wäre. Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen des OECD…
…Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §…
…nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden. Bei Kreditgeschäften mit Dritten wird der Umstand, dass Akquisition, Bewertung, Konditionsvereinbarung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluß, Ausfallsrisiko, Kreditverwaltung und Überwachung von Österreich aus erfolgen jedenfalls für eine Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften…
…Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit sind nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist wohl richtig, dass dieses Sachverhaltsbild auch dafür spricht, dass die liechtensteinische AG den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich (im Ansässigkeitsstaat des…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
…Deutschland mit 15% erhebbaren und in Österreich anrechenbaren deutschen KESt). Es würde daher bei unmittelbarer Zurechnung des deutschen Kapitalertrages an die Familienmitglieder die gleiche Steuerbelastung eintreten wie bei dem über die Holdinggesellschaften gewählten Gestaltungsweg. Bringt ein gewählter Gestaltungsweg aber keine Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung…
…Denn wenn nach deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der eingebrachten Vermögenswerte zu einer nach deutschem Recht bestehenden deutschen Betriebstätte zu erfolgen hat, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das Besteuerungsrecht an den in…
…Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurechnung des österreichischen Gastspieles zur Gemeinnützigkeitssphäre des Vereines bestätigen oder zumindest alternativ bestätigen, dass das österreichische Gastspiel auf deutscher Seite unter Artikel 17 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens subsumiert wird. Allerdings ist EAS 2417…
…Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurechnung des österreichischen Gastspieles zur Gemeinnützigkeitssphäre des Vereines bestätigen oder zumindest alternativ bestätigen, dass das österreichische Gastspiel auf deutscher Seite unter Artikel 17 Abs. 3 des Abkommens subsumiert wird. Kann eine solche Bescheinigung nicht beigebracht…
…B. die Wohnung des Komplementärs) unzutreffend; dies aber kann nicht durch Zurechnung des Belgien zur Besteuerung zustehenden Gewinnteiles an die österreichische GmbH korrigiert werden. Schüttet die österreichische GmbH in der Folge die steuerfrei aus der schweizerischen KG bezogenen Gewinnanteile an ihren belgischen Alleingesellschafter aus, fällt…
…Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - deutschen Baubetriebstätte erscheint verfehlt. Denn es ist nicht vorstellbar, dass die Disposition über Finanzmittel…
…verschmolzen, so geht aus steuerlicher Sicht das Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich als mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags eingetreten. Dementsprechend…
…das oasenartige Vorzugsbesteuerungsregime anbietet); liegt der Gesellschaftssitz in einem solchen Oasen(artigen)Gebiet muss eine schriftliche Erklärung über das Vorhandensein eines operativen Geschäftsbetriebes und die Zurechnung des Kontos zum steuerlichen Betriebsvermögen dieser Gesellschaft vorliegen. 3. Es darf sich die Geschäftsleitung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht im…
…aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel 10 DBA-D zu gewähren ist. Mit der Lösung solcher Zurechnungskonflikte hat sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis…
…und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GMBH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA-Ö/Liechtenstein sind). Kommt schließlich zusätzlich hervor, dass…
…vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn…
…fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist…