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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 753

Inländische Niederlassungen deutscher Banken

geltende FassungEAS-AuskunftE 366/90/1-IV/4/95vom 13.11.1995

Wortlaut laut Findok

  Errichtet eine deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung oder dem ausländischen Stammhaus zuzurechnen sind, kann als Sachverhaltsfrage im Allgemeinen nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden. Bei Kreditgeschäften mit Dritten wird der Umstand, dass Akquisition, Bewertung, Konditionsvereinbarung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluß, Ausfallsrisiko, Kreditverwaltung und Überwachung von Österreich aus erfolgen jedenfalls für eine Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften könnten nur bei entsprechender Darlegung der jeweils angesprochenen Geschäftsformen und der hierbei zu setzenden Aktivitäten abgegeben werden. Im deutschen Stammhaus anfallende Kosten der allgemeinen Verwaltung sind in dem Maß, in dem sie für die einzelnen Unternehmensteile entstanden sind, auf diese - ohne Gewinnaufschlag - umzulegen (Z 17.7 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7 des OECD-MA). Marktkonformer Zinsenaufwand, der hierbei der österreichischen Filiale gegenüber dem deutschen Stammhaus erwächst, stellt daher auf österreichischer Seite Zinsaufwand dar; die Überweisung nach Deutschland unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer. 13. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnaufteilungZurechnungFunktionFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformität

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 366/90/1-IV/4/95
Stammnummer
16651
Gültig
13.11.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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