Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1455
Österreichische GmbH eines Belgiers mit schweizerischer Kommanditbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskunftL 132/3-IV/4/99vom 31.05.1999
Wortlaut laut Findok
Gewinnanteile, die einer
österreichischen GmbH aus ihrer Beteiligung an einer schweizerischen KG
zufließen, sind in Österreich gemäß Artikel 7 i.V. mit
Artikel 23 DBA-Ö/Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Soferne
außer Streit steht, daß die Gewinne der schweizerischen KG nicht
durch Funktionen der österreichischen GmbH erwirtschaftet werden,
führt ein überhöhter Gewinnausweis der KG zu keiner
Gewinnzurechnung in Österreich. Denn wenn beispielsweise die KG-Gewinne in
der Hauptsache aus dem in Belgien geleisteten Arbeitseinsatz eines in Belgien
ansässigen Komplementärs der schweizerischen Gesellschaft stammen, der
zugleich auch Alleingesellschafter der österreichischen GmbH ist, und wenn
aus diesem Grund der schweizerische KG-Gewinn überhöht ausgewiesen
wird, dann ist die Gewinnaufteilung zwischen der schweizerischen
KG-Betriebstätte und der belgischen "Betriebstätte" (z.B. die Wohnung
des Komplementärs) unzutreffend; dies aber kann nicht durch Zurechnung des
Belgien zur Besteuerung zustehenden Gewinnteiles an die österreichische
GmbH korrigiert werden.
Schüttet die österreichische GmbH in der Folge
die steuerfrei aus der schweizerischen KG bezogenen Gewinnanteile an ihren
belgischen Alleingesellschafter aus, fällt österreichische
Kapitalertragsteuer an, die im Rückerstattungsverfahren auf 15% (Art. 10
DBA-Belgien) herabzusetzen ist. Kommt es schließlich zu einer Liquidation
der österreichischen GmbH, dann fällt der Liquidationserlös unter
Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ö/Belgien und ist in Österreich von der
Besteuerung freizustellen.
31. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 23 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 10 DBA B (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belgien (Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- u. Grundsteuer), BGBl. Nr. 415/1973
- Art. 13 Abs. 3 DBA B (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belgien (Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- u. Grundsteuer), BGBl. Nr. 415/1973
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 132/3-IV/4/99
- Stammnummer
- 7398
- Gültig
- 31.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF