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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1983

Umwandlung einer Baustellenvorauszahlung in ein grenzüberschreitendes Darlehen

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/02vom 11.01.2002

Wortlaut laut Findok

Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - deutschen Baubetriebstätte erscheint verfehlt. Denn es ist nicht vorstellbar, dass die Disposition über Finanzmittel, die einen Zinsenertrag in zweistelliger Millionenhöhe abwerfen, zu den Aufgaben und Funktionen einer Baubetriebstätte gehört. Ist daher die Darlehensvergabe an die deutsche Muttergesellschaft den Funktionen des inländischen Hauptsitzes der Kapitalgesellschaft zuzuordnen, dann bilden auch die hierdurch erwirtschafteten Zinsen Betriebseinnahmen des Hauptsitzes. Der bloße Umstand, dass die Vorauszahlung auf Bankkonten in Deutschland einging, hinsichtlich derer das Leitungspersonal der Baubetriebstätte (entsprechend den Weisungen der inländischen Unternehmenszentrale) zeichnungsberechtigt war, vermag nicht zu bewirken, dass die Zinseneinkünfte der Baubetriebstätte steuerlich zuzurechnen sind. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

grenzüberschreitendes Darlehenbetriebstättenbegründendes Bauvorhaben

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/2-IV/4/02
Stammnummer
2041
Gültig
11.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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