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EAS 2842Zur Frage der "Verlustdoppelverwertung" im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0206-IV/4/200725.04.2007

…Steuersatz nur mehr 0% beträgt. Im Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland ist mit Deutschland festgelegt worden, dass in inländischen Betriebstätten erlittene Verluste auf die Gewinne der Folgejahre nur dann vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Es liegt keine derartige Doppelverwertung vor…

EAS 2169Fragen zur Verlustverwertung mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 73/2-IV/4/0211.12.2002

…Verlustdoppelverwertung. Deutschland ist zwar nach dieser Bestimmung des Schlussprotokolls zur Unterlassung der Nachversteuerung für Österreich-Verluste 1990 bis 1997 verpflichtet. Doch der letzte Satz der zitierten Bestimmung des Schlussprotokolls stellt klar, dass diese Sonderregelung nur insoweit wirksam werden kann, als sie nicht zu einer Verlustdoppelverwertung…

EAS 1874Inlandsverluste deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/0102.07.2001

…die trotz Beendung des Wirksamkeitszeitraumes des § 2a Abs. 3 dEStG ab 1999 bis zum Veranlagungszeitraum 2008 als Übergangsregelung noch beibehalten wird), dann liegt kein Fall einer in Österreich schädlichen Verlustdoppelverwertung vor. 2. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…

EAS 1653Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/0008.05.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

…anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde vorliegen, wenn z.B. der im Jahr 1998 in der österreichischen Betriebstätte erlittene Verlust im Wege des negativen…

EAS 2562Vortrag von Verlusten einer inländischen KG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/200505.01.2005

Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…

EAS 2810Verlustdoppelverwertung nach Wegzug nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0018-IV/4/200715.01.2007

Hat ein in Österreich ansässiger Komplementär einer italienischen KG Verluste aus dieser KG in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG…

EAS 966Probleme bei der Verwertung österreichischer Verluste durch Münchner Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/9611.11.1996

Gemäß § 102 EStG steht Steuerausländern der Verlustvortrag in Österreich nicht zu, wenn der Heimatstaat infolge ausreichender positiver Einkünfte des betroffenen Steuerpflichtigen zur Verlustberücksichtigung in der Lage ist. In einem solchen Fall ist die Verlustverwertung in Österreich endgültig ausgeschlossen, sodass es aus dieser Sicht bei Verlustverwertung…

EAS 1894In Deutschland nicht verwertbare Verluste ex 1996
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/0108.08.2001

…einen Verlustabzug. Das österreichische Finanzamt ist aber im Recht, wenn es sich gegen eine Verlustdoppelverwerung absichert und als Voraussetzung für den Abzug des Verlustes 1996 im KG-Gewinnjahr 1998 eine Bestätigung des deutschen Finanzamtes verlangt, dass auch auf deutscher Seite keine Verlustverwertung betreffend diesen Verlust…

EAS 2303Schicksal des österreichischen Verlustvortrages bei Mehrfachumgründung und deutscher Teilwertabschreibung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/0330.06.2003

…der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum 31…

EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

…bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird (EAS 683). Auch DBA-rechtlich erfolgt die Ergebniszurechnung an die ausländische Organgesellschaft und nicht an den ausländischen Organträger (Abschn. B Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche…

EAS 2365Verwertung eines deutschen Verlustvortrages bei der inländischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/2-IV/4/0327.10.2003

…Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust-Shoppings" und kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegt - die Berücksichtigung deutscher Vorumgründungsverluste als grundsätzlich zulässig angesehen worden. Ist allerdings vorhersehbar, dass die in der deutschen Betriebstätte angefallenen Verluste…

EAS 1954Vortrag von inländischen GmbH-Verlusten nach verschmelzender Umwandlung auf deutsche GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0119.11.2001

…GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist…

EAS 2522Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/200430.11.2004

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 2098Behandlung von Vorjahresverlusten bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 930/1-IV/4/0222.07.2002

Verfügt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung, die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997 über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…

EAS 3385Verlustverrechnung bei Veräußerung von GmbH & Co KG Anteilen durch eine schweizerische Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0789-VI/8/201618.07.2017

…zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbaren Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens geführt hat oder die Schweiz einen Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder sonst in irgendeiner Weise eine Doppelverlustverwertung erfolgt; denn österreichische Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034)…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

…Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher…

EAS 2585Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/200519.04.2005

Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne…