Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1992
Vortragsfähige deutsche Betriebstättenverluste nach einer Umgründung
geltende FassungEAS-AuskunftS 119/1-IV/4/02vom 14.02.2002
Wortlaut laut Findok
Wird die 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH einer
österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG
umgewandelt und können nach österreichischem Recht die von der GmbH
erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann
steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) das
DBA-Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen.
Voraussetzung ist allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden
Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen
Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer
Verlustdoppelverwertung kommt.
14. Februar
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 119/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2049
- Gültig
- 14.02.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF