Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2345
Inländische Betriebstättenverluste einer französischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/27-IV/4/03vom 02.09.2003
Wortlaut laut Findok
Das Diskriminierungsverbot des
DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den
aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten
ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten
ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare
inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer
Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter
gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das
Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach
französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das
Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei
ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne
und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in
Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem
gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen, dass keine
schädliche Verlustdoppelverwertung zu erwarten ist.
02.
September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 24 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
BetriebstättenverlusteGleichbehandlungsgrundsatzVerlustvortragsrechtVerlustdoppelverwertungTerritorialitätsprinzip
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/27-IV/4/03
- Stammnummer
- 36769
- Gültig
- 02.09.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF