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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2345

Inländische Betriebstättenverluste einer französischen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/27-IV/4/03vom 02.09.2003

Wortlaut laut Findok

Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen, dass keine schädliche Verlustdoppelverwertung zu erwarten ist. 02. September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BetriebstättenverlusteGleichbehandlungsgrundsatzVerlustvortragsrechtVerlustdoppelverwertungTerritorialitätsprinzip

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/27-IV/4/03
Stammnummer
36769
Gültig
02.09.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF