Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2810
Verlustdoppelverwertung nach Wegzug nach Italien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0018-IV/4/2007vom 15.01.2007
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Österreich
ansässiger Komplementär einer italienischen KG Verluste aus dieser KG
in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches
verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach
Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG bereits geringe,
aber laufende Gewinne erwartet werden, auf die die Vorjahresverluste nach
italienischem Recht vorgetragen werden, dann ist zu beachten, dass eine
gesetzliche Verpflichtung zur Nachversteuerung von doppelt verwerteten Verlusten
erst durch das Steuerreformgesetz 2005 mit Wirkung ab 5.6.2004 in
Österreich angeordnet worden ist.
Verluste, die bis dahin in ausländischen
Personengesellschaftsbetriebstätten erlitten worden sind, haben daher im
Fall einer Doppelverwertung nur insoweit zu einer
nachversteuerungsähnlichen Rechtsfolge geführt, als die Gegebenheiten
des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) vorlagen, d.h. in
Fällen eines DBA mit Befreiungsmethode. Da mit Italien das
Anrechnungsverfahren zur Anwendung kommt, trifft dies im Verhältnis zu
Italien nicht zu, sodass für Verluste bis etwa Mitte 2004 im Fall eines
Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht keine Nachversteuerungssaktion in
Österreich besteht.
Unter den gegebenen Umständen ist daher eine
Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von
Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst
erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich
erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen Nachversteuerungspflicht
angefallen sind.
Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner
2007
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0018-IV/4/2007
- Stammnummer
- 27157
- Gültig
- 15.01.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF