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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1874

Inlandsverluste deutscher Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/01vom 02.07.2001

Wortlaut laut Findok

  Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im selben Jahr auch in Deutschland nach § 2a Abs. 3 dEStG zum Verlustausgleich zugelassen, findet jedoch in den folgenden beiden Jahren wegen der Erzielung von Gewinnen in der österreichischen Betriebstätte in Deutschland eine Nachversteuerung durch steuerwirksame Hinzurechnung statt (eine Nachversteuerungsregelung, die trotz Beendung des Wirksamkeitszeitraumes des § 2a Abs. 3 dEStG ab 1999 bis zum Veranlagungszeitraum 2008 als Übergangsregelung noch beibehalten wird), dann liegt kein Fall einer in Österreich schädlichen Verlustdoppelverwertung vor. 2. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BetriebstättenverlusteVerlustverwertungVerlustdoppelverwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 14/6-IV/4/01
Stammnummer
26204
Gültig
02.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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