Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1874
Inlandsverluste deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/01vom 02.07.2001
Wortlaut laut Findok
Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab
1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher
Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar;
allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung
erforderlich ist.
Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener
Verlust im selben Jahr auch in Deutschland nach § 2a Abs. 3 dEStG zum
Verlustausgleich zugelassen, findet jedoch in den folgenden beiden Jahren wegen
der Erzielung von Gewinnen in der österreichischen Betriebstätte in
Deutschland eine Nachversteuerung durch steuerwirksame Hinzurechnung statt (eine
Nachversteuerungsregelung, die trotz Beendung des Wirksamkeitszeitraumes des
§ 2a Abs. 3 dEStG ab 1999 bis zum Veranlagungszeitraum 2008 als
Übergangsregelung noch beibehalten wird), dann liegt kein Fall einer in
Österreich schädlichen Verlustdoppelverwertung vor.
2. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Berücksichtigung von inländ. Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, BGBl. II Nr. 97/2001
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/6-IV/4/01
- Stammnummer
- 26204
- Gültig
- 02.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF