Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2585
Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/2005vom 19.04.2005
Wortlaut laut Findok
Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH
25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein
Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden
können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher
stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage
nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu
ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und
gegebenenfalls in welchem Ausmaß die Besteuerungsgrundlage zu vermindern
ist, um das abkommensgemäß angestrebte Ziel einer Vermeidung der
Doppelbesteuerung zu erreichen.
Im Rahmen der im innerstaatlichen Recht verankerten
unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch
ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein
Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier
nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat
daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in
seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach
österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung
ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame
Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert
werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen
Auslandsverlusten befasst hat; denn dies ist ausschließlich darauf
zurückzuführen, dass der Beschwerdefall zufälligerweise
betriebliche und nicht außerbetriebliche Auslandsverluste betroffen
hat.
Auch § 2 Abs. 8 EStG lässt nicht erkennen, dass
darin vom Gesetzgeber ein Verlustausschluss für nichtbetriebliche
Auslandsverluste angeordnet sein könnte; diese Bestimmung sollte lediglich
den vom VwGH vorgezeichneten Weg einer Nachversteuerungspflicht im Fall einer
Doppelverwertung aus der DBA-Verknüpfung herauslösen, da eine
DBA-gestützte Nachversteuerung nicht alle Doppelverwertungsfälle
erfassen hätte können.
19. April
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0118-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24791
- Gültig
- 19.04.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF