RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2585

Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/2005vom 19.04.2005

Wortlaut laut Findok

Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die Besteuerungsgrundlage zu vermindern ist, um das abkommensgemäß angestrebte Ziel einer Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erreichen. Im Rahmen der im innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen Auslandsverlusten befasst hat; denn dies ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass der Beschwerdefall zufälligerweise betriebliche und nicht außerbetriebliche Auslandsverluste betroffen hat. Auch § 2 Abs. 8 EStG lässt nicht erkennen, dass darin vom Gesetzgeber ein Verlustausschluss für nichtbetriebliche Auslandsverluste angeordnet sein könnte; diese Bestimmung sollte lediglich den vom VwGH vorgezeichneten Weg einer Nachversteuerungspflicht im Fall einer Doppelverwertung aus der DBA-Verknüpfung herauslösen, da eine DBA-gestützte Nachversteuerung nicht alle Doppelverwertungsfälle erfassen hätte können. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AuslandsverlusteVerlustdoppelverwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0118-IV/4/2005
Stammnummer
24791
Gültig
19.04.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF