Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1208
Negativer Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskunftH 422/1-IV/4/98vom 19.01.1998
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Steuerpflichtiger mit 1. April 1996 seinen
Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und erleidet er im gesamten Jahr
1996 Verluste aus deutschem Hausbesitz in der Größenordnung von
über S 80.000,-, dann ist dieser Verlust - soweit er in der Zeit nach
Wohnsitzverlegung erwachsen ist - in Österreich bei der Ermittlung des
anzuwendenden Progressionssatzes zu berücksichtigen; übersteigt er die
ab 1. April 1996 zugeflossenen Inlandseinkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit, führt dies zu einer Steuerfreistellung dieser
Inlandseinkünfte. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen,
daß nach der ständigen Anwendungspraxis in Österreich der
für die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener
Steuerbelastungsprozentsatz ist, der sich bei Fehlen eines
Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen
oder bei einem Einkommen unterhalb der Besteuerungsschwelle der Satz von 0% (EAS
872).
Der Umstand, daß jener Deutschland-Verlust, der in
Österreich eine Steuerfreistellung der Inlandseinkünfte bewirkt, von
der deutschen Steuerverwaltung zur Gegenverrechnung mit den im 1. Jahresquartal
zugeflossenen deutschen NSA-Einkünften zugelassen wird, steht der
Verlustverwertung im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in
Österreich nicht entgegen. Der Fall ist damit insoweit mit dem in EAS 66
behandelten Fall vergleichbar, als es in beiden Fällen zu einer legalen
Doppelverwertung der Deutschland-Verluste kommt.
19.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 422/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 26230
- Gültig
- 19.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF