RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2339

Deutsche Vorumgründungsverluste und Verwertbarkeit in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftV 97/2-IV/4/03vom 24.07.2003

Wortlaut laut Findok

Werden zwei österreichische Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg verwertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS 1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorganges, bei dem eine 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlust-Doppelverwertung kommt. EAS 2110 setzt diese Überlegungen mit dem Hinweis fort, dass kein Fall eines "Verlust-Shoppings" vorliegen darf; dies wäre der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft im Hinblick auf das Auslandsverlusterkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.09.2001, 2000/15/0116) eine bereits verlustbehaftete ausländische Kapitalgesellschaft erwirbt, um sich die Auslandsverluste in der Folge steuermindernd nutzbar zu machen. Solange es daher um Verluste einer 100-prozentigen deutschen Tochtergesellschaft geht, die diese in dieser Eigenschaft erlitten hat, erscheint daher die in EAS 1992 getroffene Auslegung nach wie vor sachgerecht und europarechtlich geboten. Das Gleiche gilt, wenn eine zB zu 70% der österreichischen Mutter-AG gehörende deutsche Tochter-GmbH in eine deutsche GmbH & Co KG umgewandelt wird und nun in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 10 UmgrStG 70% der Verluste auf die deutsche Mitunternehmer-Betriebstätte der österreichischen Mutter-AG übergehen. 24. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerlustverwertungVerlustvortragVerlustdoppelverwertungVerlust-Shopping

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 97/2-IV/4/03
Stammnummer
36755
Gültig
24.07.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF