Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2575
Verlustvortrag eines italienischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/2005vom 25.02.2005
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Italien ansässiger
Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von
100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von
150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn
hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001
italienische positive Einkünfte von 30.000 erzielt und sind diese - wegen
Ausgleiches mit dem Österreich-Verlust - im Jahr 2001 in Italien
unbesteuert geblieben, so hindert das nicht den österreichischen
Verlustvortrag im Jahr 2002 geltend zu machen, vorausgesetzt, dass der
KG-Gewinnanteil des Jahres 2002 ungekürzt
um den österreichischen Verlustvortrag in die italienische
Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist. Rechtsgrundlage für dieses
Beurteilungsergebnis ist Artikel 24 Abs. 2 DBA-Italien
(Betriebstättendiskriminierungsverbot).
25. Februar
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0121-IV/4/2005
- Stammnummer
- 21058
- Gültig
- 25.02.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF