RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2575

Verlustvortrag eines italienischen Kommanditisten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/2005vom 25.02.2005

Wortlaut laut Findok

Hat ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische positive Einkünfte von 30.000 erzielt und sind diese - wegen Ausgleiches mit dem Österreich-Verlust - im Jahr 2001 in Italien unbesteuert geblieben, so hindert das nicht den österreichischen Verlustvortrag im Jahr 2002 geltend zu machen, vorausgesetzt, dass der KG-Gewinnanteil des Jahres 2002 ungekürzt um den österreichischen Verlustvortrag in die italienische Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist. Rechtsgrundlage für dieses Beurteilungsergebnis ist Artikel 24 Abs. 2 DBA-Italien (Betriebstättendiskriminierungsverbot). 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BetriebstättendiskriminierungsverbotVerlustdoppelverwertung in Anrechnungs-DBA

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0121-IV/4/2005
Stammnummer
21058
Gültig
25.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF