…ist nicht erforderlich, eine formelle Optionserklärung gegenüber österreichischen Finanzämtern abzugeben. Allerdings ist zu beachten, dass im Fall des Bezuges steuerabzugspflichtiger Einkünfte aus Österreich die Option ebenfalls nur vom US-Abgabepflichtigen, nicht aber von dem zum Steuerabzug in Österreich Verpflichteten ausgeübt werden kann. Schließt daher der…
…entfallenden Bezüge gemäß Artikel 15 des österreichisch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen; und zwar sowohl dann, wenn sich der Lebensmittelpunkt von Österreich in die Türkei verlagern sollte, wie auch, wenn dies nicht der Fall ist. Es ist hiebei weiters unerheblich, ob die Bezugszahlungen…
…dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien eingetreten ist (EStR 2000 Rz 7596). Wohl hat Spanien gemäß Artikel 16 DBA-Spanien das Besteuerungsrecht für alle Bezüge, die auf die in Spanien ausgeübte Berufstätigkeit entfallen und es werden daher diese Bezüge anlässlich der Veranlagung 2001 und…
…Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge…
…Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt und die teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen, ob durch diese Auslandstätigkeit eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art…
…entgegen. Werden der Flugbetrieb uÄ wesentliche Funktionen von Österreich aus organisiert und erfolgt somit der "Betrieb" des Luftfahrtunternehmens von Österreich aus, so vermag ein bloß angemieteter Hangar in Italien keine automatische Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien zu bewirken. Für die Beurteilung der Frage…
…der vom österreichischen Arbeitgeber gezahlten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf solche Bezüge, die für in Österreich ausgeübte Tätigkeiten geleistet werden. Dieselben steuerlichen Konsequenzen träten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Wohnsitz des Journalisten im Sinne des DBA während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Österreich gelegen wäre…
…und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Der österreichische Betriebstättengewinn dürfte nicht um unternehmensinterne Zins- oder Lizenzzahlungen geschmälert werden. Die Bezüge der österreichischen Mitarbeiter müssen dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Diese steuerlichen Obliegenheiten können nicht dadurch vermieden werden, dass die Mitarbeiter durch eine "Direktanstellung…
… Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern…
…internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht erscheint. Nach Auffassung des BM für Finanzen unterliegen daher die von einer österreichischen GesmbH an ihre in Italien ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Italien in Österreich der Besteuerung…
…in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom 31.5.1996 vorgesehenen einjährigen…
…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…
…ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. In EAS 1025 wurde an diesen Grundsätzen festgehalten…
…begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 21. April 1999…
…so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt, denn der Bau ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt. Das BM für Finanzen hält an dieser an den Grundsätzen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…vorgenommen werden, wobei die formelle Endabnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebes erfolgt, so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt, denn der Bau ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt. 17. Dezember…
…fällt dieses Unternehmen unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein. Dies wiederum hat zur Folge, dass der in Österreich ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des Unternehmenssitzes seines Unternehmens nach Liechtenstein weiterhin in Österreich steuerpflichtig bleibt; gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein ist in einem solchen Fall…
…eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab 1. Februar 2000 nachfolgen werden, dann ist nicht auszuschließen, daß diese Gegebenheiten als Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz ab 28. November 1999 gewertet werden…
…Netzwerk von fest montierten Satellitenschüsseln und Antennen verfügen muss, hiedurch in Österreich Betriebstätten begründet. Die Frage kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an…