…vom 14.12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Präsenzdienstes und nach Ablegung der Matura (als Voraussetzung für das nunmehr betriebene Universitätsstudium) die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. § 2 Abs…
…Dies bedeutet somit, dass die darin normierten Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen. Zusammen gefasst ist demnach Voraussetzung für eine Verlängerung des FB-Bezuges nach dieser Gesetzesbestimmung die gleichzeitige Erfüllung folgender Voraussetzungen: Studienbeginn vor dem Kalenderjahr der Vollendung des 19. LJ, ein mindestens 10-semestriges Studium und…
…der vorlesungsfreien Zeit) zu sammeln, ohne dass es in diesem Fall zu einer Verlängerung der tatsächlichen Studiendauer käme. Offenbar vor dem Hintergrund derartiger Fälle sieht die bereits zitierte Durchführungslinie auch vor, dass eine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe nur möglich ist, wenn das "Auslandsstudium" pro…
…binnen eines Monats davon verständigt hat, dass sie vergessen hat, den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ihres Sohnes fristgereicht einzubringen. Auf Grund des objektiv rechtswidrigen Bezuges der beschwerdegegenständlichen Familienbeihilfen durch die Bf. waren die Beträge durch das Finanzamt zurückzufordern. Das Finanzamt hat daher den beschwerdegegenständlichen…
…rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt. Einer Rückforderung steht nach derzeitiger Rechtslage auch nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das Finanzamt verursacht worden ist (Lenneis/Wanke, FLAG…
…aber auf bereits im vorhergehenden Semester absolvierte Lehrveranstaltungen und nicht auf Lehrveranstaltungen im laufenden Semester beziehen. Somit sei die Begründung nicht haltbar und die für eine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe erforderliche Studienbehinderung sei sehr wohl gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…Jänner 2023 stellte die Beschwerdeführerin (Bf.) den "Antrag auf Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe für das Kind ***Vn.Sohn*** (Nachname wie Bf.), VSNR: … 0397": In oben bezeichneter Angelegenheit ersuche ich um Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe für meinen Sohn (***Vn.Sohn*** Nachname wie Bf…
…rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt. Einer Rückforderung steht nach derzeitiger Rechtslage auch nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das Finanzamt verursacht worden ist (Lenneis/Wanke, FLAG…
…besteht die Verlängerung der Anspruchsdauer gemäß § 2 Abs. 1 lit. g bzw. § 6 Abs. 2 lit. f FLAG 1967 unabhängig davon, ob das Kind, welches vor Absolvierung seines 24. Lebensjahres einen Präsenzdienst bzw. Zivildienst geleistet hat, die nachfolgende Berufsausbildung vor oder nach Vollendung des 24…
…2008/15/0329; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120; VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067…
…2009, 2007/15/0162). Der gutgläubige Verbrauch der Beträge ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der FB abstellt (vgl. VwGH 10.12.1997, 97/13/0185, 0217; 21.10.1999, 97…
…15/0329; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120; VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs der Familienbeihilfen (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf…
…2008/15/0329; 29.9.2010, 2007/13/0120; 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das…
…2008/15/0329; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120; VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067…
…10.2009, 2008/15/0329; 29.9.2010, 2007/13/0120; 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067), also…
…und zwar jeweils spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Zu keiner Verlängerung der Familienbeihilfe führt hingegen ein Wechsel der Studienrichtung in der Zulassungsfrist zum vierten Semester. Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Mit Wintersemester…
…des Zivildienstes keine Verzögerung der nunmehrigen Berufsausbildung stattfinden konnte und obgenannte Gesetzesbestimmung aufgrund vorstehender Ausführungen jedenfalls nicht zur Anwendung kommen kann.“ - UFS 20.10.2011, RV/0259-L/09: Keine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe, wenn das Studium nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des…
…von der Erstbehörde überhaupt nicht berücksichtigt obwohl durch ein derartiges ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall vorliegt. der eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer und somit des Bezuges der Familienbeihilfe um ein Semester ermöglicht. Wie ich ausgeführt habe, hat mein Sohn daraufhin das Masterstudium der Technischen Physik inskribiert…
…Sachbezüge (§ 49 Abs. 1) vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat. 3) Bezüge von Urlaubsersatzleistungen werden sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Entgelt nach § 49 Abs. 1 und 2 ASVG behandelt und führen damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses und dadurch zum Ruhen eines Krankengeldanspruchs nach § 143 Abs…
…Meldeadresse bekannt zu geben. Begleitet wurde ich von meinem ehemaligen Stiefvater, der mit eigenen Ohren hören wollte, warum es derart merkwürdige Vorgänge wegen einer simplen Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe gibt, obwohl sich die Voraussetzungen dafür nicht bzw. nur unwesentlich (Adresss- und Schuländerung) geändert haben. …