Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2127
Anwendung des DBA-Liechtenstein auf Finanzdienstleister
geltende FassungEAS-AuskunftS 535/1-IV/4/02vom 14.10.2002
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Liechtenstein enthält keine
Abgrenzung der unter Artikel 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art.
14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß
Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das
inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf
österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden
Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen
Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit
gezogen.
Werden daher die Einkünfte eines in Österreich
ansässigen Einzelunternehmers aus seinem im Finanzdienstleistungsbereich
geführten Unternehmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
eingestuft, dann fällt dieses Unternehmen unter Artikel 7
DBA-Liechtenstein. Dies wiederum hat zur Folge, dass der in Österreich
ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des
Unternehmenssitzes seines Unternehmens nach Liechtenstein weiterhin in
Österreich steuerpflichtig bleibt; gemäß Artikel 23 Abs. 2
DBA-Liechtenstein ist in einem solchen Fall eine in Liechtenstein erhobene
Steuer auf die österreichische anzurechnen.
14. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 3 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 23 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Abgrenzung der EinkunftsartEinkünfteabgrenzunggewerbliche Tätigkeitselbständige TätigkeitSitzverlagerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 535/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33567
- Gültig
- 14.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF