Findok · EAS-Auskünfte
EAS 933
Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftP 12/57-IV/4/96vom 21.08.1996
Wortlaut laut Findok
Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen
Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so
geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat
berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge
aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer
zu besteuern, falls die den Bezügen zugrunde liegende Tätigkeit
in der Schweiz
ausgeübt wird. Für die im Schweizer Verkehrsbüro in Wien
beschäftigten Angestellten tritt damit keine Veränderung ihrer
Besteuerungssituation ein.
21. August
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 12/57-IV/4/96
- Stammnummer
- 15287
- Gültig
- 21.08.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF