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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 933

Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz

geltende FassungEAS-AuskunftP 12/57-IV/4/96vom 21.08.1996

Wortlaut laut Findok

  Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern, falls die den Bezügen zugrunde liegende Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Für die im Schweizer Verkehrsbüro in Wien beschäftigten Angestellten tritt damit keine Veränderung ihrer Besteuerungssituation ein. 21. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Anrechnung der ausländischen SteuerQuellenbesteuerungArbeitsort

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 12/57-IV/4/96
Stammnummer
15287
Gültig
21.08.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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