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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1270

Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956 bei Bezug österreichischer Dividenden

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/15-IV/4/98vom 25.05.1998

Wortlaut laut Findok

Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom 31.5.1996 vorgesehenen einjährigen Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10% erlangen, genügt, dass sie dem Rückerstattungsantrag eine entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung könnte etwa folgenden Wortlaut haben: "Ich optiere gemäß Art. 28 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 für die Weiteranwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 in seiner Gesamtheit." Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerlängerungsoptionKESt-Rückerstattung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/15-IV/4/98
Stammnummer
29948
Gültig
25.05.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF