Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1270
Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956 bei Bezug österreichischer Dividenden
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/15-IV/4/98vom 25.05.1998
Wortlaut laut Findok
Das neue DBA-USA vom 31.5.1996
enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine
Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956
auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für
ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel
28 Abs. 3 des DBA-USA vom 31.5.1996 vorgesehenen einjährigen
Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung
der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10%
erlangen, genügt, dass sie dem Rückerstattungsantrag eine
entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung
könnte etwa folgenden Wortlaut haben:
"Ich optiere gemäß Art. 28 Abs. 3 des
österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996
für die Weiteranwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober
1956 in seiner Gesamtheit."
Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache
bestehen keine Bedenken.
25. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 28 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/15-IV/4/98
- Stammnummer
- 29948
- Gültig
- 25.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF